Mehr Schutz vor Männern?

Erweitertes Führungszeugnis

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern soll künftig durch ein erweitertes Führungszeugnis etwa für Bewerber auf Stellen in Kindergärten oder Jugendämtern verbessert werden. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Arbeitgeber im kinder- und jugendnahen Bereich weitreichendere Informationen darüber erhalten, ob Bewerber wegen bestimmter Sexualdelikte vorbestraft sind.

Künftig werden in das erweiterte Führungszeugnis Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte. So könnten Arbeitgeber verhindern, dass Bewerber mit entsprechenden Vorstrafen als Erzieher, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.

Was hier so verständlich daherkommt – schließlich liegt uns allen der Schutz von Kindern am Herzen – hat einen Haken, der unübersehbar ist…

Die Regelung blendet einen großen Hell- und Dunkelfeldbereich aus – nämlich den der weiblichen Kinderschänderinnen. Es mutet seltsam an in dieser Zeit: Viele Gesetzesinititativen und Regelungen richten sich ausschließlich gegen Männer, nicht aber gegen Gewalt.