Kommt Kachelmann bald frei?

Kommt Jörg Kachelmann bald frei? Das Landgericht Mannheim prüft die vom Verteidiger des TV-Wetter-Moderators beantragte Aufhebung des Haftbefehls. Eine Gutachterin hatte festgestellt: Den Aussagen des mutmaßlichen Opfers fehle die logische Konsistenz.
Mannheim -
Kachelmanns Verteidiger Birkenstock hat bereits am Mittwoch im Hinblick auf das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene, mittlerweile vorliegende über hundert Seiten starke aussagepsychologische Gutachten den Antrag gestellt, den Haftbefehl aufzuheben.
Das Landgericht Mannheim will jedoch erst in der kommenden Woche bekanntgeben, ob der TV-Moderator freigelassen wird oder in U-Haft in der JVA Mannheim bleibt. Das Gericht begründete dies am Montag damit, dass noch Stellungnahmen unter anderem von der Staatsanwaltschaft ausstehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, noch bevor das Glaubwürdigkeitsgutachten zu den Aussagen des mutmaßlichen Opfers vorlag. Am Wochenende waren Details über verschiedene Gutachten bekannt geworden, die Kachelmann entlasten sollen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag auf ddp-Anfrage, der Inhalt des Glaubwürdigkeitsgutachtens sei in der Öffentlichkeit verkürzt wiedergegeben worden. “Auch in Kenntnis dieses Gutachtens haben wir keine Veranlassung, die Tat anders zu bewerten. Wir gehen weiterhin von einem dringenden Tatverdacht aus”, sagte er.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte Fragen aufgeworfen.
Nach Informationen des SPIEGEL bestellte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erst am 15. April ein eigenes Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers
Dieses Gutachten der Bremer Psychologin Luise Greuel aber wartete Oltrogge nicht mehr ab, sondern erhob schon am 17. Mai Anklage, mit allen Folgen für das Bild, das die Öffentlichkeit so gewinnen musste: Kachelmann, der Vergewaltiger.

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  • Hat sich der Staatsanwalt im Fall Kachelmann vergallopiert?

    Der Spiegel vermutet : Ja!

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    Gutachterin zweifelt an Zeugin im Fall Kachelmann

    Eine Gutachterin hat zum Vergewaltigungsvorwurf gegen Jörg Kachelmann erhebliche Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers geäußert. Das meldet “Der Spiegel.“

    Nach Informationen der Bremer Psychologin Luise Greuel sind die Behauptungen der Zeugin “nicht belastbar.“ Die Schilderung der Vergewaltigung erfordere nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz.

    Es würden Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Trotzdem bestehe nicht der Verdacht an einer Falschaussage. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von der Staatsanwaltschaft Mannheim.

    Zweifel soll es laut “Spiegel“ auch an der Belastbarkeit von Blutspuren an einem Messer geben, das Kachelmann der Frau bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war die Spur so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelte oder um Tierblut.

    Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, wird Greuel im “Spiegel“ wiedergegeben.

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    Mal sehen, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt. Kachelmann sitzt jetzt seit Monaten in U-Haft.

    Der Krimionologe Christian Pfeiffer zum Fall Kachelmann:

    Süddeutsche :Geraten auch unschuldige Männer ins Visier der Ermittler?

    Pfeiffer: Natürlich besteht diese Gefahr. Gerade in Beziehungen sind gewaltige Emotionen im Spiel, die auch Racheakte auslösen können. Umgekehrt gilt für die Opfer: Frauen, denen eine Vergewaltigung widerfahren ist, tun gut daran, sofort einen Arzt aufzusuchen und sich etwaige Verletzungen bestätigen zu lassen. Opfer sollten sich sofort an einen Menschen ihres Vetrtauens wenden und haarklein erzählen, was vorgefallen ist. Der Beschuldigte wird natürlich zugeben, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben – ein Sperma-Nachweis sagt da gar nichts aus. Der Täter mag auch sagen, dass ein Missverständnis vorliege und dass das Paar im Umgang miteinander etwas rau sei – das ist die übliche Verteidigungsstrategie.

    sueddeutsche.de: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft kommt?

    Pfeiffer: Entscheidend ist, dass außer der Aussage der Frau Indizien vorliegen, die auf eine Vergewaltigung schließen lassen. Die schlichte Aussage “Er hat mich vergewaltigt” würde normalerweise nicht ausreichen, um so einen gravierenden Einschnitt wie eine Untersuchungshaft anzuordnen – zumal bei einer öffentliche Person, bei der man damit ja eine soziale Hinrichtung vollzieht. Das ist jedem Haftrichter klar, der dieses scharfe Schwert wählt. Er tut es nur, wenn es unumgänglich ist. Auch wenn Indizien wie körperliche Merkmale, Zeugenaussagen und ärztliche Gutachten vorliegen, ist die Tat damit natürlich noch nicht bewiesen – wohl aber, dass ein Anlass besteht, dem Verdacht nachzugehen.

    Wir werden in der nächsten Zeit sehen, ob Christian Pfeiffer richtig liegt.

    Außerdem ist noch folgender Passus hoch aufschlußreich: Es geht um die Dunkelziffer bei Anzeigen.

    Pfeiffer: Wenn der Täter ein Unbekannter ist – also der berüchtigte Auflauerer hinterm Busch – liegt die Anzeigenquote bei fast 60 Prozent. Gehört der Täter zum Kollegen- oder Bekanntenkreis, wird jede vierte Vergewaltigung angezeigt. Innerhalb des Familienkreises sind es 17 Prozent. Und im engsten Familienkreis – wenn der Täter also der eigene Partner ist – entscheiden sich so wenige Frauen zu einer Anzeige, dass wir gar keine zuverlässigen Zahlen haben. Wir reden von einer Anzeigenquote von null bis fünf Prozent. Generell kann man sagen: Je enger das Verhältnis des Opfers zum Täter, desto unwahrscheinlicher ist eine Anzeige.