Einige Zahlen und Argumente zu partnerschaftlicher Gewalt, die seit Jahren verfügbar aber den meisten nicht bekannt sind…

In einem Essay für die Welt hat Professor Amendt die Forderung der Schließung von Frauenhäusern und der gleichzeitigen Einrichtung von Zentren für Familien mit Gewaltproblemen gefordert. Es hagelte geradeso Zustimmung wie verbissene und völlig deplazierte Kritik, die im Allgemeinen nur darin bestand, ihn schlicht falsch zu zitieren (nämlich die Einrichtung von Zentren für Familien mit Gewaltproblemen einfach wegzulassen), und Prof. Amendt damit zu unterstellen, er wolle den Schutz von Frauen torpedieren…

Hier sei nun auf seine differenzierte Antwort hingewiesen, damit einfach nicht weiterhin falschen Bezichtigungen in die Welt gesetzt werden.

Merke: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

In einem Essay für DIE WELT (hier) vom 16. Juni 2009 habe ich die Abschaffung von Frauenhäusern und deren Ersetzung durch Zentren für Familien mit Gewaltproblemen gefordert. Fast 60.000 Leser der WELT haben dazu abgestimmt. 60 Prozent haben der Schließung und der Schaffung von Familienzentren zugestimmt. Das bestätigt nicht nur den prekären Ruf von Frauenhäusern, sondern es vollzieht Entwicklungen in den USA nach, die deren mangelnde Eignung bei der Bewältigung gewalttätig verlaufender Familienkrisen bestätigen.

Da der Deutsche Bundestag demnächst1 darüber entscheiden soll, Frauenhäuser angesichts schwindender Zahlungsbereitschaft der Kommunen zu finanzieren, muss die Frage geklärt werden, ob Frauenhäuser überhaupt mit sozialstaatlichen Zielen vereinbar sind. Denn der grundsätzliche Mangel von Frauenhäusern beruht auf deren Ursprungsideologie von einer »gewalttätigen Patriarchatsherrschaft«, die Männer allein als Gewalttätige in Partnerschaften, an Kindern und in der Gesellschaft beschreibt. Auch wenn einige Frauenhäuser sich von dieser Ursprungsideologie distanzieren und einige sie nur halbherzig akzeptiert haben, so bleibt deren Mangel, dass sie die Partnerschaftsdynamik gewalttätiger Paare ausschließen.
Die Existenz des Frauenhauses zerteilt, was im Leben von Paaren zusammengehört: die Lösung von Konflikten.
Darüber wurde während der letzten 2o Jahre ein abschätziges bis hin zum Hass erfülltes Bild von Männern gezeichnet. Man denke an die bundesweiten Plakataktionen, die zumeist vom Bundesfamilienministerium finanziert wurden. Und noch dieser Tage wird gemeinsam mit der hessischen Bäckerinnung nach dem Vorbild einer Aktion unter dem Patronat von Bischöfin Jepsen im November 2008 eine Aktion durchgeführt, die propagiert, dass allein Männer in Partnerschaften gewalttätig seinen. Historisch gesehen haben Frauenhäuser und deren Interessenvertretung einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der üblich gewordenen Misandrie – dem der Entwertung und dem Hass auf das Männliche. Angesichts der mangelnden Kenntnisse der Öffentlichkeit über den Stand der Forschung2 zur partnerschaftlichen Gewalt sollen hier Daten präsentiert werden, der dieser Unkenntnis entgegenwirken.

Hier bitte weiterlesen…

Fakten+und+Argumente+zur+Gewaltdebatte

Wussten Sie schon, was nach der Ansicht von “Fachleuten” als “Gewalt in Beziehungen” gewertet wird?

Wenn nicht, so schauen Sie ich bitte einmal hier um.

Es ist erschreckend, wie inflationär der Gewaltbegriff mittlerweile angewandt wird. Und noch erschreckende ist, dass dieser Gewaltbegriff demnächst auch in die bundesdeutsche Justiz Einzug halten wird – nämlich beim Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung. Wenn Sie also manchmal vielleicht lauter werden oder gar bedrohliche Gesten machen – riskantes und aggressives Autofahren gehört auch bereits dazu – oder demütigende, abfällige Bemerkungen über ihre Freunde machen – sie lächerlich machen (allein oder in Anwesenheit von anderen) – sie (allein oder in der Öffentlichkeit) in Verlegenheit bringen – Schimpfnamen rufen – tja, dann sind sie bereits gewalttätig!

Also passen sie auf.

News.de berichtet über das Tabu geprügelter Männer

Noch schwieriger sei der nächste Schritt. «Es gibt fast keine Anlaufstellen, keine Netzwerke», so Jungnitz. Wende sich ein geprügelter Ehemann an Freunde oder sogar die Polizei, werde ihm oft nicht geglaubt. «Ich habe von Fällen gehört, wo Betroffene ausgelacht wurden oder es nicht geschafft haben, eine Anzeige zu erstatten», berichtet Jungnitz.

Auch der oft misshandelte Holger Siefers (Name der Redaktion bekannt) berichtet, dass er vor lauter Angst vor seiner betrunkenen Ehefrau die Polizei gerufen habe. Doch als die Beamten ankamen, führten sie den bereits am Kopf blutenden Mann ab. Seine Frau hatte ihn mit einer schweren Vase attaktiert. «Für die Polizisten war ich sofort der Täter», so Siefers bittere Erfahrung.

Eine repräsentative irische Studie hat ergeben, dass 15 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer in einer gewalttätigen Beziehung gelebt haben. «Das ist sehr viel», sagt Jungnitz. Zumal die Iren ihre Definition auf schwere Fälle mit Misshandlung und eine deutliche Opfer-Täter-Struktur begrenzt haben. Ludger Jungnitz ist überzeugt, dass die Zahlen in Deutschland in ihrer Dimension ähnlich ausfallen würden.

Dabei wird angenommen, dass Frauen mindestens so häufig zuschlagen wie Männer. Vielleicht sogar öfter. Die Gewalt werde aber nicht als so bedrohlich wahrgenommen. «Wenn in Filmen eine Frau einem Mann eine Ohrfeige gibt, dann wird das gar nicht als Gewalt definiert», sagt Peter Thiel vom Männerhaus in Berlin, dem bisher einzigen seiner Art in Deutschland. «Stellt man sich vor, dass die Hand des Mannes ausrutschen würde, sähe das anders aus», ist Thiel überzeugt.

Hier geht es weiter…

Interessante Randnotiz:

Zur Zeit wird ein Gesetz vorbereitet, dass prügelnden Ehemännern eine Zwangsberatung zuteil werden lassen soll – Frauen als Täterinnen werden sinngemäß mit dem Hinweis ausgeschlossen, dass es sie kaum gäbe und zudem keine Erfahrungen mit der Täterinnenarbeit vorlägen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit hat – von der feministischen Lobby bezahlt und instruiert – die Grundlagen ihrer Arbeit, die auf der konkreten Ausblendung weiblicher Täterinnen beruhen, sogar als “Standards” für das Gesetzes-Konzept geliefert. Ob man dort jetzt vieleicht über die allzu offensichtliche Parteilichkeit nachdenkt?

Ich vermute, dass es noch sehr lange dauern wird, bis das auch von deratigen staatlich finanzierten Institutionen der Schutz vor Gewalt als auch für Männer geltendes Menschenrecht und die Inverantwortungsnahme der männlichen und weiblichen Täter(innen) als allgemeine Menschenpflicht annerkannt werden wird. Allzudeutlich ist bisher noch die Ideologie der “Täter und Opferinnen” zu erkennen.

Denn: wie lesen wir auf der Seite der BAG-Täterarbeit?

Die Standards TäHG wurden in einem intensiven Prozess innerhalb der letzten zwei Jahre von der AG Standards TäHG und den TeilnehmerInnen der bundesweiten Fachtagungen entwickelt und – das ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – mit Vertreterinnen der Frauenunterstützungseinrichtungen, der Bundeskonferenz der Interventionsprojekte und mit WissenschaftlerInnen diskutiert und abgestimmt.
Dabei wurden langjährige Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen-geführt und dienen nun als Grundlage für die weitere Arbeit mit Tätern Häuslicher Gewalt.

Leider ist diese Wissenschaftlichkeit schlicht “ideologiekonform”, sodass sie Täterinnen und bereits bestehende Beratungsangebote ausblendet.

Es werden vermutlich noch viele weitere Jahre vergehen müssen, in denen geschlagene Männer als Täter behandelt und verlacht werden, weibliche Täterinnen jedoch ihre Gewalt allein deshalb eskalieren, weil sie als solche nicht “anerkannt” werden. Wer sich selbst als Opfer sieht, wird weiter zuschlagen – so wird ein wesentlicher Bestandtteil des weiblichen Gewaltkreislaufes beschrieben…

B. Oelemann

Standards für die Arbeit mit Tätern BAG Täterarbeit HG, eine kritische Betrachtung

Jetzt können wir ausführlicher unsere Kritik an den Standards deutlich machen.
Anlässlich der Tagung in der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden im Oktober 2008 hat Frau Seifert-Wieczorkowsky Stellung auch u.a. zum “Gesetzesentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung” genommen. In dieser Stellungnahme werden auch Kritikpunkte an den Standards der BAG deutlich.

Nun ist es soweit, die erste Veröffentlichung über Standards in der Täterarbeit für das Hellfeld ist draussen – mit staatlicher Unterstützung. Unter BAG.Täterarbeit wird man fündig.

Auch wir hatten im Vorfeld unsere Mitarbeit in der “Bundesarbeitsgemeinschaft” angeboten, immerhin sind wir schon sehr lange in der Arbeit mit gewalttätigen Männern tätig und vergfügen europaweit über die längste Erfahrung in der Arbeit mit Tätern.

Doch offenbar will oder wollte man uns ausschließen, denn: unser Schreiben mit dem Angebot der Mitarbeit wurde schlicht ignoriert. Einerseits schade, doch wahrscheinlich kein Zufall.

Zum Inhalt des Vorhabens der Bundesarbeitsgemeinschaft:

1. Definition des Gewaltbegriffs:
Wohl wissend, dass nur ein Ausschnitt der Gewalt betrachtet wird, gelten die >Standards< hier nur für die Gewalt von Männern gegen Frauen. Verstanden wird unter dem Begriff “Gewalt”:

Als Gewalt wird in diesen Standards jede zielgerichtete Verletzung der seelischen und körperlichen Integrität einer anderen Person verstanden. Häusliche Gewalt beinhaltet ein Muster von kontrollierendem Verhalten, das die körperliche und seelische Integrität einer anderen Person verletzt. Dies kann ernsthafte und lang anhaltende negative Auswirkungen auf Wohlergehen, Selbstwertgefühl, Autonomie, körperliche und seelische Gesundheit der geschädigten Person haben. Häusliche Gewalt beinhaltet physische, psychische, sexualisierte, soziale, emotionale und ökonomische Gewalt, Isolation, Stalking, Bedrohung und Einschüchterung.

Also quasi alles , was auch unter die feministische Definition von “Macht” fällt, die Männer aus der Sicht von einigen Frauen haben.

Bereits hier stellt sich die Frage, was in der standardisierten Täterarbeit unter “soziale” oder “emotionale” “ökonomische” Gewalt fällt, bzw. was unter Isolation verstanden werden soll.
Der Gewaltbegriff wird hier fast inflationär und nicht differenziert und phänomenologisch beschreibend eingesetzt. Die Folgen liegen auf der Hand: Die Definition, was konkret häusliche Gewalt bedeutet, bleibt im Unklaren und wird so “nach Bedarf” in jedem Falle neu interpretierbar. Dies wirkt sich – wie wir noch sehen werden- negativ auf die Möglichlkeiten gezielter und vor allem wirkungsvoller Konfrontationen in der konkreten Arbeit mit den Männern aus.

2. Vernetzung

Eine Vernetzung der Täterarbeitseinrichtungen auf Landes- und Bundesebene sowie die Orientierung an nachfolgenden Minimalstandards fördert die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Transparenz der Täterarbeit HG und kann dadurch zur Verbesserung des Opferschutzes beitragen. … In begründeten Fällen kann Gruppenarbeit durch Einzelarbeit ersetzt werden. Für die Gruppenarbeit können Einzel-und Paarberatung in bestimmten Fällen unterstützende Maßnahmen sein. Die Finanzierung von Täterarbeit HG darf nicht auf Kosten von Frauenunterstützungsarbeit erfolgen.

Also kommen wieder “feministische Ziele” ins Gespräch… dabei sollte es doch eigentlich um Männer gehen, um Täter zudem, unter dem erklärten Ziel der Gewaltlosigkeit.

Offenbar sollen die Beratungen der Täter ausschließlich zuerst im Gruppenverfahren durchgeführt werden, ein Vorgehen, das geradezu jeden therapeutischen Sachverstand vermissen lässt.

Für mittlerweile fast jede psychische oder soziale Auffälligkeit gibt es in Deutschland zuerst Einzeltherapie oder Einzelgespräche, Experten, diffenzierte Beratungsverfahren etc. pp.

Nur gewalttätige Männer sollen nach Ansicht der Autor(inn)en direkt in eine Gruppe.
Von der weitverbreiteten Homophobie und den vielfach in der Literatur beschriebenen Auswirkungen vom Gruppenzwang unter Männern, die zudem überhaupt nicht gewohnt sind, über Gefühle zu sprechen, haben die Autoren der Standards offenbar keine Kenntnisse.

Doch weiter im Text:

Täterarbeit HG ist ein unterstützendes Angebot zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer. Dabei ist Opferschutz ein unverzichtbarer Bestandteil von Täterarbeit HG, deshalb muss jedes ihrer Handlungsziele die Sicherheit der (Ex-) Partnerinnen und deren Kinder steigern und daraufhin überprüfbar sein. Grundlage der Arbeit ist ein positives Menschenbild, welches das gewalttätige Verhalten, jedoch nicht die Person an sich ablehnt. Neben einer respektierenden Grundhaltung gegenüber teilnehmenden Männern bestehen folgende Prinzipien:

Konflikt- und Gewaltverhalten ist zu differenzieren.
• Häusliche Gewalt ist inakzeptabel und muss verhindert werden.
• Täter müssen für ihr gewalttätiges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden.
• Verhaltensänderungen können durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten im Rahmen von Täterarbeit HG erreicht werden.
• Ein effizientes Vorgehen gegen häusliche Gewalt wird durch ein Zusammenwirken von Politik, Justiz, Polizei, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Gesellschaft und jedem Einzelnen gewährleistet.
Täterarbeit HG soll positive soziale Beziehungen auf der Grundlage von gegenseitiger Akzeptanz und Gleichberechtigung fördern.

Auch hier werden sofort Widersprüchlichkeiten offensichtlich. Einerseits soll der Mann respektiert werden, andererseits muss er kontrolliert werden.

Hier wird das Misstrauen auf Klientenseite bereits durch das therapeutische Setting erzeugt und das ohnehin vorhandene sozial überangepasste Verhalten der Männer in den “Standards” geradezu geschührt.

Wie soll hier zwischen Konflikt- und Gewaltverhalten differenziert werden, wenn der Gewaltbegriff so ausweitend und unscharf (siehe oben) formuliert ist?
Die AutorInnen postulieren hehre Zielvorgaben (positives Menschenbild, Respekt…) die sie jedoch gleich wieder durch die Unschärfe in Zielbeschreibungen und Ausführungsbestimmungen torpedieren.

Artikel in Bearbeitung::: noch unfertig