Jetzt können wir ausführlicher unsere Kritik an den Standards deutlich machen.
Anlässlich der Tagung in der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden im Oktober 2008 hat Frau Seifert-Wieczorkowsky Stellung auch u.a. zum “Gesetzesentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung” genommen. In dieser Stellungnahme werden auch Kritikpunkte an den Standards der BAG deutlich.
Nun ist es soweit, die erste Veröffentlichung über Standards in der Täterarbeit für das Hellfeld ist draussen – mit staatlicher Unterstützung. Unter BAG.Täterarbeit wird man fündig.
Auch wir hatten im Vorfeld unsere Mitarbeit in der “Bundesarbeitsgemeinschaft” angeboten, immerhin sind wir schon sehr lange in der Arbeit mit gewalttätigen Männern tätig und vergfügen europaweit über die längste Erfahrung in der Arbeit mit Tätern.
Doch offenbar will oder wollte man uns ausschließen, denn: unser Schreiben mit dem Angebot der Mitarbeit wurde schlicht ignoriert. Einerseits schade, doch wahrscheinlich kein Zufall.
Zum Inhalt des Vorhabens der Bundesarbeitsgemeinschaft:
1. Definition des Gewaltbegriffs:
Wohl wissend, dass nur ein Ausschnitt der Gewalt betrachtet wird, gelten die >Standards< hier nur für die Gewalt von Männern gegen Frauen. Verstanden wird unter dem Begriff “Gewalt”:
Als Gewalt wird in diesen Standards jede zielgerichtete Verletzung der seelischen und körperlichen Integrität einer anderen Person verstanden. Häusliche Gewalt beinhaltet ein Muster von kontrollierendem Verhalten, das die körperliche und seelische Integrität einer anderen Person verletzt. Dies kann ernsthafte und lang anhaltende negative Auswirkungen auf Wohlergehen, Selbstwertgefühl, Autonomie, körperliche und seelische Gesundheit der geschädigten Person haben. Häusliche Gewalt beinhaltet physische, psychische, sexualisierte, soziale, emotionale und ökonomische Gewalt, Isolation, Stalking, Bedrohung und Einschüchterung.
Also quasi alles , was auch unter die feministische Definition von “Macht” fällt, die Männer aus der Sicht von einigen Frauen haben.
Bereits hier stellt sich die Frage, was in der standardisierten Täterarbeit unter “soziale” oder “emotionale” “ökonomische” Gewalt fällt, bzw. was unter Isolation verstanden werden soll.
Der Gewaltbegriff wird hier fast inflationär und nicht differenziert und phänomenologisch beschreibend eingesetzt. Die Folgen liegen auf der Hand: Die Definition, was konkret häusliche Gewalt bedeutet, bleibt im Unklaren und wird so “nach Bedarf” in jedem Falle neu interpretierbar. Dies wirkt sich – wie wir noch sehen werden- negativ auf die Möglichlkeiten gezielter und vor allem wirkungsvoller Konfrontationen in der konkreten Arbeit mit den Männern aus.
2. Vernetzung
Eine Vernetzung der Täterarbeitseinrichtungen auf Landes- und Bundesebene sowie die Orientierung an nachfolgenden Minimalstandards fördert die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Transparenz der Täterarbeit HG und kann dadurch zur Verbesserung des Opferschutzes beitragen. … In begründeten Fällen kann Gruppenarbeit durch Einzelarbeit ersetzt werden. Für die Gruppenarbeit können Einzel-und Paarberatung in bestimmten Fällen unterstützende Maßnahmen sein. Die Finanzierung von Täterarbeit HG darf nicht auf Kosten von Frauenunterstützungsarbeit erfolgen.
Also kommen wieder “feministische Ziele” ins Gespräch… dabei sollte es doch eigentlich um Männer gehen, um Täter zudem, unter dem erklärten Ziel der Gewaltlosigkeit.
Offenbar sollen die Beratungen der Täter ausschließlich zuerst im Gruppenverfahren durchgeführt werden, ein Vorgehen, das geradezu jeden therapeutischen Sachverstand vermissen lässt.
Für mittlerweile fast jede psychische oder soziale Auffälligkeit gibt es in Deutschland zuerst Einzeltherapie oder Einzelgespräche, Experten, diffenzierte Beratungsverfahren etc. pp.
Nur gewalttätige Männer sollen nach Ansicht der Autor(inn)en direkt in eine Gruppe.
Von der weitverbreiteten Homophobie und den vielfach in der Literatur beschriebenen Auswirkungen vom Gruppenzwang unter Männern, die zudem überhaupt nicht gewohnt sind, über Gefühle zu sprechen, haben die Autoren der Standards offenbar keine Kenntnisse.
Doch weiter im Text:
Täterarbeit HG ist ein unterstützendes Angebot zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer. Dabei ist Opferschutz ein unverzichtbarer Bestandteil von Täterarbeit HG, deshalb muss jedes ihrer Handlungsziele die Sicherheit der (Ex-) Partnerinnen und deren Kinder steigern und daraufhin überprüfbar sein. Grundlage der Arbeit ist ein positives Menschenbild, welches das gewalttätige Verhalten, jedoch nicht die Person an sich ablehnt. Neben einer respektierenden Grundhaltung gegenüber teilnehmenden Männern bestehen folgende Prinzipien:
• Konflikt- und Gewaltverhalten ist zu differenzieren.
• Häusliche Gewalt ist inakzeptabel und muss verhindert werden.
• Täter müssen für ihr gewalttätiges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden.
• Verhaltensänderungen können durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten im Rahmen von Täterarbeit HG erreicht werden.
• Ein effizientes Vorgehen gegen häusliche Gewalt wird durch ein Zusammenwirken von Politik, Justiz, Polizei, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Gesellschaft und jedem Einzelnen gewährleistet.
• Täterarbeit HG soll positive soziale Beziehungen auf der Grundlage von gegenseitiger Akzeptanz und Gleichberechtigung fördern.
Auch hier werden sofort Widersprüchlichkeiten offensichtlich. Einerseits soll der Mann respektiert werden, andererseits muss er kontrolliert werden.
Hier wird das Misstrauen auf Klientenseite bereits durch das therapeutische Setting erzeugt und das ohnehin vorhandene sozial überangepasste Verhalten der Männer in den “Standards” geradezu geschührt.
Wie soll hier zwischen Konflikt- und Gewaltverhalten differenziert werden, wenn der Gewaltbegriff so ausweitend und unscharf (siehe oben) formuliert ist?
Die AutorInnen postulieren hehre Zielvorgaben (positives Menschenbild, Respekt…) die sie jedoch gleich wieder durch die Unschärfe in Zielbeschreibungen und Ausführungsbestimmungen torpedieren.
Artikel in Bearbeitung::: noch unfertig
