Wie Tätertherapie von Misshandlern und Tatgeneigten zum Opferschutz wird

75 Prozent der Therapien werden vom Land oder sogar von den Patienten selbst gezahlt, für die restlichen 25 Prozent kommt der Verein auf. Trotzdem seien die Gelder immer knapp, so Klaus Böhm, denn die Therapie koste für einen Patienten rund 6.000 Euro. Auch die Therapeuten und Ärzte müssten bezahlt werden.Die Funktionslogik des Vereins basiert auf dem Prinzip, die Täter nachhaltig zu therapieren um das Risiko von Rückfällen so weit wie möglich zu mindern und so präventiven Opferschutz zu leisten. Und der Ansatz bewährt sich: Seit Gründung der Initiative seien nur die Hälfte der betreuten Täter rückfällig geworden, seit eineinhalb Jahren sogar kein einziger mehr.Doch BIOS könne sogar noch mehr, so Böhm, und nennt als Beispiel den Fall eines Mannes, der wegen Kinderpornographie verurteilt und von dem Verein betreut wurde. Im Zuge der Therapie stellte sich heraus, dass der Mann sich schon zwei reale Opfer ausgesucht hatte und sich ohne die Therapie der BIOS an ihnen vergangen hätte.Deliktorientierte PsychotherapieIn der FAB arbeiten derzeit zwei Ärzte und acht Psychotherapeuten, einer von ihnen ist H. Klein. Er erklärt die Vorgehensweise der sogenannten deliktorientierten Psychotherapie dahingehend, einen roten Faden zwischen Mustern im Leben des Patienten und dem Delikt herzustellen. Außerdem erwähnt er, dass die Therapie nur mit Tätern, die ein Unrechtsbewusstsein haben, möglich sei.Andererseits gehe es in der Therapie vorrangig darum, potentielle Delikte zu vermeiden und nur in zweiter Linie um den – straffälligen – Patienten. Denn zur Not, also wenn die Therapeuten der Meinung sind, dass der Patient nicht von einer Straftat beziehungsweise einem Rückfall abzubringen sei, ergreife die BIOS auch rechtliche Maßnahmen.Besonders an der BIOS, in Abgrenzung zu anderen Einrichtungen sei, so Böhme, dass sich der Verein sowohl auch um tatgeneigte Patienten kümmert als auch Akutversorgung für Opfer von Gewaltdelikten anbietet – für Opfer von Sexualdelikten gebe es spezielle Einrichtungen. Akutversorgung bedeutet, dass die Opfer direkt nach der Tat bei der BIOS therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen können, bis eine reguläre Therapie aufgegriffen werden kann.

Wie Tätertherapie zum Opferschutz wird

Interessant ist noch folgende Tatsache:

Im Jahr 2005 wurde ein Kinderarzt aus Stuttgart wegen Pädophilie verurteilt und kam in eine Sozialtherapeutische Anstalt, eine Sondereinrichtung des Strafvollzugs. Dort werden verurteilte Täter in der Regel drei Jahre behandelt, doch der Arzt aus Stuttgart wurde  nach drei Monaten wieder entlassen: Er war nicht akzeptiert worden, passte nicht ins Konzept und Schema der anderen Patienten.

Frauen(Gewalt)Förderung einmal anders. Einseitiges Männer-Benachteiligungs-Gesetz passiert Bundesrat

Bundesrat

Bundesrat

Pünktlich zum Welt-Frauentag passiert ein Gesetz die letzte Instanz, also den Bundesrat, welches sogar die Staatsanwaltschaften dazu ermutigt, einseitig männliche Täter häuslicher Gewalt durch eine Verdoppelung der Fristen zu benachteiligen.

Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich Täterarbeit  in den USA, in denen man mehr und mehr davon abkommt, Männer allein als Haupttäter zu sehen, ist diese Entwicklung in Deutschland nicht nur nicht modern, sondern als geradezu reaktionär zu bezeichnen.

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung hat am 05.03.2010 den Bundesrat passiert. Dies teilt das Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz mit. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) beschreibt als Ziel des Entwurfs «die Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten, Straftäter durch staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen so genannten Täterprogrammen zuweisen zu können ». Der Bundesrat hatte bereits am 13.06.2008 die Einbringung des Gesetzesentwurfes beschlossen, jedoch konnte innerhalb der zurückliegenden Legislaturperiode der Gesetzesentwurf im Bundestag nicht mehr abschließend beraten werden.Opferschutz durch soziale Trainingskurse für TäterBamberger sieht in den Programmen durch Vermittlung von Verantwortung und Selbstkontrolle an die Täter einen vorbeugenden Opferschutz.
Die «Täterprogramme» seien soziale Trainingskurse, in denen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen erreicht werden sollen.Wiederholungstaten, vor allem von Männern mit Gewalttaten gegenüber ihren Partnerinnen, könnten dadurch oft vermieden werden. In Rheinland-Pfalz gibt es laut Minister bereits Täterarbeitseinrichtungen flächendeckend in allen Landgerichtsbezirken. Dies sei Ausfluss des Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Fristen sollen an Länge der Programme angepasst werdenEntscheidend sei die Erweiterung der Möglichkeiten für Staatsanwaltschaften und Gerichte im Bereich der Täterarbeit, so Bamberger weiter. Dies solle durch eine Verlängerung der Fristen zur Erfüllung von staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Weisungen von sechs Monaten auf ein Jahr geschehen. Denn ein strukturiertes und professionell durchgeführtes Täterprogramm dauere in der Regel mehr als sechs Monate.

Beck Aktuell

Natürlich tauchen in dem Gesetz ausschließlich solche Programme auf, die sich gegen männliche Täter wenden. Die Leugnung der Täterschaft von Frauen bei häuslicher Gewalt ist also – vorläufig der Zustimmung im Bundestag – gesetzlich verankert.

Bad Hersfeld: Wenn die Hand ausrutscht – Hersfelder Zeitung

Bad Hersfeld. Ein weißer Fleck war Nordhessen bisher auf der Karte, die Beratungs- stellen für Männer aufzeigt, die Gewaltprobleme in Partnerschaft und Familie haben. Zwar gab und gibt es einzelne Beratungs- und Behandlungsangebote, doch eben keine Einrichtung, die sich eigens diesem Problem widmet.Das ist ab sofort anders. In Bad Hersfeld wurde jetzt in der Klausstraße 31 im Gebäude der Hersfelder Zeitung “Dialog” eröffnet, eine Fachstelle für “Täterarbeit häusliche Gewalt” und eine Fachstelle für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.Christoph Lyding ist Ansprechpartner für Männer, denen schon mal die Hand ausrutscht, wenn es Konflikte mit ihrer Partnerin gibt, die laut werden, schubsen oder zuschlagen. Zielgruppe sind diejenigen Männer, die aus der momentanen Situation heraus Gewalt anwenden – auch wiederholt. Sie stellen nach den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des Vereins Frauen helfen Frauen den größten Teil der familiären Gewalttäter dar. Wenn ein Mann seit vielen Jahren die Familie drangsaliert, wenn sich ein zwanghaftes Muster erkennen lässt und die Gewalt struktureller Natur ist, dann wird ihm, so befürchtet Lyding, auch das sechs Monate dauernde Verantwortungs- und Anti-Gewalt-Training nicht wirklich helfen, sondern nur eine weiterreichende Therapie.Nur ein Teil der Männer wird aus eigenem Antrieb in die Beratungsstelle kommen. Diese Erfahrung hat Christoph Lyding gemacht, der bei der AWO in Eschwege unter anderem mit Männern mit Gewaltproblemen arbeitet. Wichtig ist deshalb die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht…
Berater und Trainer sind Sozial- oder Diplompädagogen und zertifizierte Deeskalationstrainer, die nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft “Täterarbeit häusliche Gewalt” vorgehen.

Bad Hersfeld: Wenn die Hand ausrutscht – Hersfelder Zeitung

So ist es wiedermal: um Weihnachten herum werden viele Märchen erzählt, wie das, dass die meisten Männer Frauen drangsalieren und nicht, dass Gewalt im Geschlechterverhältnis eine klare 25% 25% 50% Regel hat, wie mein letzter Eintrag hier nahelegt.

Männer sollen zwangstherapiert werden… Frauen, die dasselbe Delikt begehen, gehen offenbar leer aus

Nicht nur männliche Jugendliche trifft es, –>auch männliche Täter häuslicher Gewalt sollen im Spannungsfeld von widersprüchlichen Grundbedingungen lernen, die Verantwortung für ihr Verhalten durch “stärkere Selbstkontrolle” zu lernen.

Die Absurdität des Gesetzesentwurfes lässt sich bereits an den Zielen festmachen: Zitat:

  • Die Täterarbeit stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes dar. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil einer Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
  • Im Rahmen strukturierter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirkt werden. Ihnen soll zur Vermeidung neuerlicher Gewalttaten die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden.
  • Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungsbzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen und ihnen dadurch die genannten Fähigkeiten zu vermitteln. Da der auf die Vermittlung dieser Fähigkeiten gerichtete Ansatz auch über den Kontext der Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt hinaus einen effektiven Beitrag zum Opferschutz leisten kann, sollen die Verbesserungen nicht von vornherein auf diesen Bereich beschränkt werden sondern auch bei anderen diese Ziele verfolgenden Täterprogrammen zum Tragen kommen.
  • Oftmals scheitert die Zuweisung geeigneter Täter an rechtlichen Gegebenheiten, obwohl die Absolvierung eines Täterprogramms im konkreten Einzelfall eine besonders erfolgversprechende und angemessene Maßnahme zur effektiven Reaktion auf straffälliges Verhalten wäre…

Die Gegenargumente, basierend auf der Arbeitserfahrung von über 20 Jahren, liegen auf der Hand:

  1. Niemand lernt, Veratwortung zu übernehmen, bei dem sie nicht komplett gelassen wird.
    Dies könnte dadurch geschehen, dass Strafverfahren von Täterberatungen entkoppelt werden. So würde der Täter wirklich ernstgenommen, und könnte etwas lernen. (—> siehe Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfeldarbeit)
  2. Auch Täterinnen, die Kinder, ältere Menschen oder Männer misshandeln, sollten im Gesetzestext dringend auftauchen, sonst iwäre das Gesetz eher Ausdruck einer Ideologie der Dämonisiserung von Männern und widerspräche jeder seriösen wissenschaftlichen Erhebung über die Täterschaft bei häuslicher Gewalt.
  3. Täter und Täterinnen sind in der Regel überkontrolliert, überangepasst und aggressionsgehemmt. Sie zur vermehrten Selbstkontrolle umerziehen zu wollen, würde zur Vermehrung genau jener Bedingungen führen, unter denen Gewalt erst möglich wird. Dies wäre nicht nur kontraindiziert, sondern konterkariert geradezu die Absicht des Gesetzes in fataler Weise.

“Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung”

Der Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz wurde in der 844. Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2008 an den Rechtsausschuss (federführend) und den Ausschuss für Frauen und Jugend überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Möglichkeiten zu verbessern bzw. zu erweitern, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen.

So sieht es aus, wenn die Justiz sich zuerst selbst und anschliessend den Bundesrat belügt…

Was an dieser Stelle wie ein hartes und ungerechtes Urteil über die Justiz aussieht, ist bei näherer Betrachtung die vermutlich “intelligentere” Wahrheit über die inhaltliche Verschleierung des Wortes “Verantwortung”.

Zum Problem: Die Justiz denkt schon seit langer Zeit, dass Täter (Täterinnen werden ausgeblendet) nur dann zur Verantwortung gezogen würden, wenn sie mit gerichtlichen Auflagen, staatlichen Kontrollen und “konfrontativen” Programmen dazu gezwungen würden. Das dies geradezu dem Sinngehalt des Wortes widerspricht, scheint offenbar niemandem so recht auffallen zu wollen.

Bei einigem intensiven Nachdenken müsste es aber fast jedem einleuchten.

MAN KANN NIEMANDEN ZUR VERANTWORTUNG ZIEHEN, DER DAS GAR NICHT WILL.

VERANTWORTUNG KANN NUR ÜBERNOMMEN ODER ABER LIEGENGELASSEN WERDEN, JE NACH GESTALTETEM SETTING.

Jetzt wird also ein Gesetz daraus gegossen. Es wird mit starken progressiven Worten benannt und nach aussen verkauft.

Wem nutzt das Gesetz?

1. der Justiz: Sie kann sich damit schmücken, alles nur Erdenkliche getan zu haben, um den Täter dazu zu motivieren, etwas zu tun, was unter diesem Setting gar nicht geht: nämlich Verantwortung zu übernehmen.

2. den Brüll-Box-Bootcamps und sogenannten Anti-Aggressivitätstrainings jedweder Colouer, die es schaffen, für die zuweisenden Geldgeben als geeignet auszusehen.

3. der Politik: Immerhin kann sie von sich behaupten, ein progressives Gesetz verabschedet zu haben, dass deutlich teurer für den Steuerzahler wird, weil er ja die Programme ja bezahlen muss.

Hier wird zwar das Bestrafungsbedürfnis der Bevölkerung erfüllt, die Täter können jedoch durch die Gestaltung der Programme eben nicht lernen, Verantwortung zu übernehmen.

Wie es “einfacher und direkter” ginge, lässt sich hier und hier nachlesen

Minister Buchinger und seine Ideen, Teil 2

Wir berichteten ja bereits. Jetzt ist es wohl amtlich.
Zinedin Zidane, der die Weltmeisterschaft genauso spektakulär wie gewalttätig und dumm für sich beendete, muss irgendwo untergebracht werden. Es ist offenbar mit manchen Sportlern so wie mit ausgedienten Politikern.
Nun bekommt er einen Auftrag aus dem Ausland. Die Kinder unserer österreichischen Nachbarn sollen nun ein neues Vorbild bekommen, um dem allgemeinen Trend zur Jugendgewalt abzuschwören. Dazu hat der Minister Buchinger – dessen Ressort ja das “Soziale” ist – Zinedin Zidane auserkoren.

Welches Vorbild liefert er? Was qualifiziert ihn zum neuen Idol?
Minister Buchinger meint, eine neue, bisher nicht abgenutzte und daher medial gut vermarktbare Idee zu haben, und erklärt das so:

“Gerade Zidane sei für eine solche Kampagne geeignet – schließlich habe der Fußballer seinen Kopfstoß bereut und sich bei seinem Kontrahenten entschuldigt…” (Zitat Wiener Zeitung)

Doch so neu ist die Idee, einen alten Haudegen als Vorbild für die jungen Wilden zu nehmen, gar nicht.

Auch der deutsche Bundespräsident und gewisse Fast-Noch-Ministerpräsidenten sind der Meinung, auf diesem Weg der Gesellschaft etwas Gutes zu tun.

Ehemalige Boxer mit krimineller Karriere bauen Projekte auf, in denen gewalttätige Jugendliche durch Box-Training gestählt und mit militärischem Drill geschunden lernen sollen, der Gewalt endlich abzuschwören. Dafür bekommen sie sogar ein Bundesverdienstkreuz- vielleicht sogar am Band – jedoch ohne jeden “Verdienst” vorher wirklich nachgewiesen zu haben.
Was lernen wir daraus?

Man(n) sollte sich erstmal ordentlich daneben benehmen, um in den Knast zu kommen. Wenn man danach im Rahmen der Bewährungshilfe einen Boxkurs – durch Steuergelder finanziert – absolviert hat, so sollte man um Spenden anhalten, mit dem Vermerk, man sei doch jetzt qualifiziert, ein pädagogisches Projekt mit einigen Angestellten und vielen gewalttätigen Jugendlichen zu leiten.Schließlich “sei man ja auch so ein Schlimmer gewesen” und wolle den Jungen jetzt zeigen, wie es richtig geht. Anschließend bettelt man irgendjemand Wichtigen an, um fürs “Verdienstkreuz” vorgeschlagen zu werden. (Solche Kreuze bekommen eben auch Personen, die eine mitleidserregende Geschichte erzählen können.) Zuletzt wird man in Talkshows herumgereicht und da kann man wieder die Geschichte erzählen, nach der man vom Saulus zum Paulus wurde und so werden immer mehr Jugendamtsleiter auf einen aufmerksam. Von denen bekommt man dann die Jugendlichen und die entsprechenden Tagessätze an Geld für die hervorragende pädagogische Leistung, die man an ihnen erbringt.

Doch zurück zu Herrn Buchinger und seiner Idee:

Zinedin Zidane hat heftig zugestoßen. Und sich danach aufgrund des Drucks der Medien “entschuldigt” – doch :

zidane-3.jpg… Fakt ist, dass sich Zidane für den Kopfstoß tatsächlich entschuldigt hat. Bereut hat er ihn eigenen Angaben zu Folge aber nicht, da Materazzi davor seine Schwester beleidigt hatte.

(Wiener Zeitung)

Doch diese Kleinigkeit ist Politikern wie Herrn Buchinger offenbar gleichgültig. Er verfolgt seine “brilliante Idee”.

Unser Resummee: Politische Kampangnen zum Thema Jugendgewalt bewegen sich mittlerweile auf einem solch niedrigen interlektuellen Niveau, das kaum ein Sonderschüler beim Bücken je erreichen könnte.
Und einige deutschsprachige Minister haben ein Männerbild verinnerlicht, das den Anfängen des 20. Jahrhundert entspringt und ihnen gleichsam huldigt.

Unsere Leseempfehlung lautet: Bescheuertheit, von Rainer Paris,

Professor für Soziologie an der FH Magdeburg
© Forum Intervention 2008

Beitrag zur Arbeit mit Täterinnen

Sabine Seifert-Wieczorkowsky und Edna Hansen-Beckers haben einen Artikel über die Hintergründe von Täterinnenarbeit veröffentlicht.

Sie fragen:

woman.jpgFrauen sind Opfer! Dürfen Frauen auch als Täterinnen wahrgenommen werden?

Dürfen wir Täterinnen mitdenken oder gilt eher die Devise: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“.

“Verführt” eine 30 jährige Frau einen 14 jährigen Jungen, so ist das kein sexueller Missbrauch. “Verführt” jedoch ein 30 jähriger Mann ein 14 jähriges Mädchen, ist das auf jeden Fall Missbrauch. Ein weiterer Mythos ist, dass Frauen ihre Kinder nur aus entschuldigter Überforderung heraus schlagen.

Es gilt allgemein: “Frauen sind Opfer – Frauen sind gut“ und „Männer sind Retter oder Täter“.

Hier geht es zum ganzen Artikel.

Marco W. schon verurteilt…

marco.jpgso titelt heute die Süddeutsche – und sie hat recht damit.
Eigentlich gehört der “Fall Marco” gar nicht in dieses Blog – denn hier geht es um Täter(innen)- arbeit. Doch es ist erneut die Frage zu stellen, wie wohl in einer umgedrehten Konstellation vorgegangen worden wäre. Wenn also zum Beispiel ein 17 jähriges deutsches Mädchen in der Türkei angezeigt worden wäre, einen 13jährigen Jungen, der sich als 15jährig dargestellt hätte, missbraucht zu haben.

Im schlimmsten Fall kann sich dieses Verfahren noch Jahre hinziehen. Das ist übel. Marco muss wenigstens die Möglichkeit gegeben werden, den Prozess als freier Mann zu verfolgen. Der 17-Jährige hat mittlerweile eine traurige Berühmtheit erlangt. Die Fortsetzung seiner U-Haft heute noch mit “Fluchtgefahr” zu begründen, ist schon deshalb absurd.

So endet das Resumee der Süddeutschen.

Weiterbildung in Täterarbeit an der FH Wiesbaden

Das BIG in Berlin wirbt für eine Weiterbildung an der FH Wiebaden:

Titel: Gewalt in Beziehungen verstehen und Lösungswege finden.
Leider finden wir hier in der Ausschreibung bereits eine zentrale und wesentliche Einschränkung: es soll nur um die Gewalt von Männern in Beziehungen gehen.
Weiterhin wird zum wiederholten Male das Vorurteil der “fehlenden Motivation” reproduziert, denn die Weiterbildung richtet sich an Teilnehmende,

“die Handlungskompetenzen im Umgang mit einer Klientel suchen, die selten zur Veränderung und Mitarbeit motiviert ist”.

Schade, doch die Referentinnen und Referenten wussten es offenbar nicht anders.
Wie soll die fehlende primäre Motivation, die hier den Männern unterstellt wird, überhaupt gemessen werden, wenn es kaum niedrigschwellige Angebote gibt, in denen gewalttätige Männer weder juristisch verfolgt noch pathologisiert werden?

Anders beim Forum Intervention. Bereits seit über 15 Jahren werden Männer und seit 2005 auch Frauen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Täter/innenarbeit erfolgreich ausgebildet. Der nächste Kurs in “genderorientierter Gewaltberatung” beginnt Ende 2009. Die Weiterbildung qualifiziert für die Jungen- und Mädchenarbeit bzw. für die genderorientierte, niedrigschwellige “Krisen- Konflikt- und Gewaltberatung” – laut Aussage des Forum Intervention.
Hier geht´s direkt zum Angebot.

Leitbild der Gewaltberatung aktualisiert

Das Leitbild der Gewaltberatung wurde aktualisiert. Besonderer Wert wurde auf die ausführliche Herleitung der Motivationen und Grundbedingungen für die Täterarbeit bei häuslicher Gewalt gelegt.

Hier finden Sie die Aktualisierung. Leider ist die Downloadvariante des Textes als PDF noch nicht fertig .