Wie Tätertherapie von Misshandlern und Tatgeneigten zum Opferschutz wird

75 Prozent der Therapien werden vom Land oder sogar von den Patienten selbst gezahlt, für die restlichen 25 Prozent kommt der Verein auf. Trotzdem seien die Gelder immer knapp, so Klaus Böhm, denn die Therapie koste für einen Patienten rund 6.000 Euro. Auch die Therapeuten und Ärzte müssten bezahlt werden.Die Funktionslogik des Vereins basiert auf dem Prinzip, die Täter nachhaltig zu therapieren um das Risiko von Rückfällen so weit wie möglich zu mindern und so präventiven Opferschutz zu leisten. Und der Ansatz bewährt sich: Seit Gründung der Initiative seien nur die Hälfte der betreuten Täter rückfällig geworden, seit eineinhalb Jahren sogar kein einziger mehr.Doch BIOS könne sogar noch mehr, so Böhm, und nennt als Beispiel den Fall eines Mannes, der wegen Kinderpornographie verurteilt und von dem Verein betreut wurde. Im Zuge der Therapie stellte sich heraus, dass der Mann sich schon zwei reale Opfer ausgesucht hatte und sich ohne die Therapie der BIOS an ihnen vergangen hätte.Deliktorientierte PsychotherapieIn der FAB arbeiten derzeit zwei Ärzte und acht Psychotherapeuten, einer von ihnen ist H. Klein. Er erklärt die Vorgehensweise der sogenannten deliktorientierten Psychotherapie dahingehend, einen roten Faden zwischen Mustern im Leben des Patienten und dem Delikt herzustellen. Außerdem erwähnt er, dass die Therapie nur mit Tätern, die ein Unrechtsbewusstsein haben, möglich sei.Andererseits gehe es in der Therapie vorrangig darum, potentielle Delikte zu vermeiden und nur in zweiter Linie um den – straffälligen – Patienten. Denn zur Not, also wenn die Therapeuten der Meinung sind, dass der Patient nicht von einer Straftat beziehungsweise einem Rückfall abzubringen sei, ergreife die BIOS auch rechtliche Maßnahmen.Besonders an der BIOS, in Abgrenzung zu anderen Einrichtungen sei, so Böhme, dass sich der Verein sowohl auch um tatgeneigte Patienten kümmert als auch Akutversorgung für Opfer von Gewaltdelikten anbietet – für Opfer von Sexualdelikten gebe es spezielle Einrichtungen. Akutversorgung bedeutet, dass die Opfer direkt nach der Tat bei der BIOS therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen können, bis eine reguläre Therapie aufgegriffen werden kann.

Wie Tätertherapie zum Opferschutz wird

Interessant ist noch folgende Tatsache:

Im Jahr 2005 wurde ein Kinderarzt aus Stuttgart wegen Pädophilie verurteilt und kam in eine Sozialtherapeutische Anstalt, eine Sondereinrichtung des Strafvollzugs. Dort werden verurteilte Täter in der Regel drei Jahre behandelt, doch der Arzt aus Stuttgart wurde  nach drei Monaten wieder entlassen: Er war nicht akzeptiert worden, passte nicht ins Konzept und Schema der anderen Patienten.

Frauen(Gewalt)Förderung einmal anders. Einseitiges Männer-Benachteiligungs-Gesetz passiert Bundesrat

Bundesrat

Bundesrat

Pünktlich zum Welt-Frauentag passiert ein Gesetz die letzte Instanz, also den Bundesrat, welches sogar die Staatsanwaltschaften dazu ermutigt, einseitig männliche Täter häuslicher Gewalt durch eine Verdoppelung der Fristen zu benachteiligen.

Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich Täterarbeit  in den USA, in denen man mehr und mehr davon abkommt, Männer allein als Haupttäter zu sehen, ist diese Entwicklung in Deutschland nicht nur nicht modern, sondern als geradezu reaktionär zu bezeichnen.

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung hat am 05.03.2010 den Bundesrat passiert. Dies teilt das Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz mit. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) beschreibt als Ziel des Entwurfs «die Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten, Straftäter durch staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen so genannten Täterprogrammen zuweisen zu können ». Der Bundesrat hatte bereits am 13.06.2008 die Einbringung des Gesetzesentwurfes beschlossen, jedoch konnte innerhalb der zurückliegenden Legislaturperiode der Gesetzesentwurf im Bundestag nicht mehr abschließend beraten werden.Opferschutz durch soziale Trainingskurse für TäterBamberger sieht in den Programmen durch Vermittlung von Verantwortung und Selbstkontrolle an die Täter einen vorbeugenden Opferschutz.
Die «Täterprogramme» seien soziale Trainingskurse, in denen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen erreicht werden sollen.Wiederholungstaten, vor allem von Männern mit Gewalttaten gegenüber ihren Partnerinnen, könnten dadurch oft vermieden werden. In Rheinland-Pfalz gibt es laut Minister bereits Täterarbeitseinrichtungen flächendeckend in allen Landgerichtsbezirken. Dies sei Ausfluss des Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Fristen sollen an Länge der Programme angepasst werdenEntscheidend sei die Erweiterung der Möglichkeiten für Staatsanwaltschaften und Gerichte im Bereich der Täterarbeit, so Bamberger weiter. Dies solle durch eine Verlängerung der Fristen zur Erfüllung von staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Weisungen von sechs Monaten auf ein Jahr geschehen. Denn ein strukturiertes und professionell durchgeführtes Täterprogramm dauere in der Regel mehr als sechs Monate.

Beck Aktuell

Natürlich tauchen in dem Gesetz ausschließlich solche Programme auf, die sich gegen männliche Täter wenden. Die Leugnung der Täterschaft von Frauen bei häuslicher Gewalt ist also – vorläufig der Zustimmung im Bundestag – gesetzlich verankert.

Häusliche Gewalt – auch Oberhausen wacht auf … gendergerecht und politisch korrekt

Präventiver Rat will prügelnden Partnern Anti-Aggressions-Trainings anbieten. Das Konzept steht, doch es mangelt an Geld.

Wenn Männer ihre Frauen schlagen und es zur Anzeige kommt, läuft neben der strafrechtlichen die beratende Maschinerie an. Das neue Gewaltschutzgesetz trägt seinen Teil bei, Opfer zu stärken und ihre Peiniger wenigstens zeitweise auf Abstand zu halten. Gesetze ändern allerdings nichts daran, dass den meisten Frauen der Mut zur Trennung fehlt. Und zurück im alten Leben treffen sie auf einen Mann, der der gleiche geblieben ist. Alles beginnt von vorn. Der Präventive Rat hat ein Konzept in der Schublade, das an dieser Stelle einhaken soll. Allein: Es mangelt an Geld.

Wöchentliche Treffen, sechs Monate lang

„Soziale Trainingskurse – Täterarbeit bei häuslicher Gewalt”, lautet der Ansatz der Vorbeuge-Experten, der sich in seiner Konzentration auf die Täter unterscheidet von allem, was Oberhausen in diesem Bereich derzeit anbietet. In Gruppen von bis zu zehn Männern sollen die prügelnden Partner und Väter lernen, sich unter Kontrolle zu bekommen. Sozialpädagoge Reiner Gall vom städtischen Bereich Familie, Bildung und Soziales würde die wöchentlichen Treffen gemeinsam mit einem weiteren Anti-Aggressions-Trainer leiten, hat bereits Standards ausgearbeitet. Auch Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft und Wohlfahrtsverbände sind im Boot. „Alle stehen Gewehr bei Fuß”, sagt Frank Kegelmann, der in der Geschäftsführung des Präventiven Rates die Stadt vertritt.

Als im Mai 2008 die Idee geboren wurde, sei man noch davon ausgegangen, die Kommune könne das Vorhaben stemmen. Inzwischen aber sind die 14 000 Euro, die man für die ersten drei Jahre benötigt, zum unüberwindbaren Hindernis geworden. Die Stadt kann nicht zahlen – das Land will nicht: Das Familienministerium von Armin Laschet habe einen entsprechenden Antrag abgelehnt, sagt Kegelmann. Für konkrete Täterarbeit stelle man keine Mittel zur Verfügung, habe es geheißen, wohl aber für Vernetzung. Die allerdings haben die Oberhausener bereits eigenständig erledigt. Sogar ein Flyer war schon entworfen, den man Tätern an die Hand geben wollte.

„Wir machen uns keine Illusionen”, sagt Uwe Lichtenstein, Kriminalhauptkommissar und Geschäftsführer des Präventiven Rates. „Ein Kurs kann keine Einstellungen ändern.” Deshalb müsse man die Männer nach Ablauf der sechs Monate weiter betreuen, durch noch zu gründende Selbsthilfegruppen. In Düsseldorf habe man mit diesem Konzept gute Erfahrungen gemacht, konnte die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt senken. In Wesel allerdings, wo es ein ähnliches Angebot gibt, blieben zuletzt die Teilnehmer aus.

Die hiesigen Akteure sind dennoch zuversichtlich, dass im ersten Jahr 80 Männer mitmachen würden – freiwillig. Wer eine Anzeige bekam, den ließ die Polizei deshalb schon mal einen Fragebogen ausfüllen. Ergebnis: „Viele würden sich aus freien Stücken anmelden, weil sie selber erkannt haben ‘Ich muss da was tun’”, sagt Lichtenstein. Gleichwohl könne das Training auf lange Sicht auch im Strafverfahren eine Rolle spielen.

Ein Anti-Aggressions-Kurs als Pluspunkt im Prozess? Lichtenstein und Kegelmann wissen um die Vorbehalte gegen Konzepte wie das ihrige, das vermeintlich die Opfer ausblendet und den Tätern zum Vorteil gereicht. Doch selbst der Weiße Ring habe die Idee für gut befunden. „Wir tun ja auch etwas für die Opfer”, sagt Lichtenstein und meint damit nicht zuletzt die Kinder aus betroffenen Familien, die die gewohnte Gewalt für ihr eigenes Handeln übernehmen. „Wir versuchen, diesen Kreislauf zu durchbrechen – je früher, desto besser.

Hier gefunden.

Es mutet wieder mal seltsam an: im Ruhrgebiet gibt es offensichlich keine Täterinnen – die Programme sind völlig überholt – 80! Männer melden sich freiwillig und die Sozialarbeiter sind ratlos – weil sie kein Geld bekommen.

Der Artikel zeigt, wie vorsintflutlich die Kenntnisse und Programme der vernetzten Täter-Opfer-Polizei-Justiz-Runden Tische sind. Dass es viel einfacher gehen würde, ist ihnen offensichtlich entgangen. Natürlich melden sich Täter und Täterinnen aus dem Dunkelfeld, wenn es passende Angebote gibt. Hier ist so eins: www.gewalthotline.eu.

Das funktioniert seit 20 Jahren. Übrigens auch im Ruhrgebiet- denn dort gibt es gleich mehrere Stellen.

Die Damen und Herren hätten sich so einfach informieren können.

Häusliche Gewalt: Fakten, Fakten, Fakten

Häusliche Gewalt ist schon lange kein “Tabuthema”. Es wird seit Jahren für eine angebliche “Aufklärung” instrumentalisiert. Viele Mythen ranken sich seit dem um das Thema und haben sich in den Köpfen der Bevölkerung festgesetzt. Nun gibt es eine sehr umfängliche und präzise Aufarbeitung der Fakten und Mythen in ihrer Gegenüberstellung, deren Niveau dem einer wissenschaftlichen Arbeit entspricht. Trotz seiner “Wissenschaftlichkeit” ist der Artikel sehr gut zu lesen. Hier gibt es ihn als PDF, und hier können Sie ihn online lesen.

Täter-Hotline: Niedrigschwellig durch Live- Chatberatung

Gewaltberatung Täterhotline

Gewaltberatung Täterhotline

Auf der Täter-Hotline (auch für Täterinnen) gibt es seit neuestem eine Online-Chat Möglichkeit. Dieser Service erweitert das Angebot der Website, die zudem ein Verzeichnis der Täter-Beratunggstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz offeriert.

Gesponsert wird dieser Service vom FORUM INTERVENTION.

Bisher wurde nur eine Email Kontaktmöglichkeit angeboten, die so viel genutzt wurde, dass sich einige Berater zum Live-Chat-Angebot entschlossen haben.

Die Berater(innen) sind alle in einer dreijährigen Ausbildung für diese Arbeit geschult und unterhalten die Chat-Hotline ehrenamtlich.

Tagung zu Täterinnen

31. Oktober 2008.

Gewalttätige Frauen sind zwar für Polizei und Justiz nichts Neues – in der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist dieses Phänomen aber zumeist als exotische „Abweichung von der Abweichung“ präsent, als ein widernatürliches Verhalten. Zudem ist der statistische Anteil der (erfassten) Taten, die von Frauen begangen werden, gering im Vergleich zu den Taten der Männer. Auch wird diese Delinquenz bei Frauen oft aus einer Opferrolle heraus erklärt. Die Tagung „Täterinnen“ der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, die am Donnerstag zu Ende ging, hat die verschiedenen Delikte, die gewalttätige Frauen begehen – von der tötenden Mutter bis zur gewalttätigen Mädchengang – beschrieben und analysiert.

Hier gefunden.

Nachtrag: Sabine Seifert-Wieczorkowsky hat einen Vortrag über die Arbeit mit Täterinnen gehalten, den Sie online lesen können.

“Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung”

Der Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz wurde in der 844. Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2008 an den Rechtsausschuss (federführend) und den Ausschuss für Frauen und Jugend überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Möglichkeiten zu verbessern bzw. zu erweitern, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen.

So sieht es aus, wenn die Justiz sich zuerst selbst und anschliessend den Bundesrat belügt…

Was an dieser Stelle wie ein hartes und ungerechtes Urteil über die Justiz aussieht, ist bei näherer Betrachtung die vermutlich “intelligentere” Wahrheit über die inhaltliche Verschleierung des Wortes “Verantwortung”.

Zum Problem: Die Justiz denkt schon seit langer Zeit, dass Täter (Täterinnen werden ausgeblendet) nur dann zur Verantwortung gezogen würden, wenn sie mit gerichtlichen Auflagen, staatlichen Kontrollen und “konfrontativen” Programmen dazu gezwungen würden. Das dies geradezu dem Sinngehalt des Wortes widerspricht, scheint offenbar niemandem so recht auffallen zu wollen.

Bei einigem intensiven Nachdenken müsste es aber fast jedem einleuchten.

MAN KANN NIEMANDEN ZUR VERANTWORTUNG ZIEHEN, DER DAS GAR NICHT WILL.

VERANTWORTUNG KANN NUR ÜBERNOMMEN ODER ABER LIEGENGELASSEN WERDEN, JE NACH GESTALTETEM SETTING.

Jetzt wird also ein Gesetz daraus gegossen. Es wird mit starken progressiven Worten benannt und nach aussen verkauft.

Wem nutzt das Gesetz?

1. der Justiz: Sie kann sich damit schmücken, alles nur Erdenkliche getan zu haben, um den Täter dazu zu motivieren, etwas zu tun, was unter diesem Setting gar nicht geht: nämlich Verantwortung zu übernehmen.

2. den Brüll-Box-Bootcamps und sogenannten Anti-Aggressivitätstrainings jedweder Colouer, die es schaffen, für die zuweisenden Geldgeben als geeignet auszusehen.

3. der Politik: Immerhin kann sie von sich behaupten, ein progressives Gesetz verabschedet zu haben, dass deutlich teurer für den Steuerzahler wird, weil er ja die Programme ja bezahlen muss.

Hier wird zwar das Bestrafungsbedürfnis der Bevölkerung erfüllt, die Täter können jedoch durch die Gestaltung der Programme eben nicht lernen, Verantwortung zu übernehmen.

Wie es “einfacher und direkter” ginge, lässt sich hier und hier nachlesen

Beitrag zur Arbeit mit Täterinnen

Sabine Seifert-Wieczorkowsky und Edna Hansen-Beckers haben einen Artikel über die Hintergründe von Täterinnenarbeit veröffentlicht.

Sie fragen:

woman.jpgFrauen sind Opfer! Dürfen Frauen auch als Täterinnen wahrgenommen werden?

Dürfen wir Täterinnen mitdenken oder gilt eher die Devise: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“.

“Verführt” eine 30 jährige Frau einen 14 jährigen Jungen, so ist das kein sexueller Missbrauch. “Verführt” jedoch ein 30 jähriger Mann ein 14 jähriges Mädchen, ist das auf jeden Fall Missbrauch. Ein weiterer Mythos ist, dass Frauen ihre Kinder nur aus entschuldigter Überforderung heraus schlagen.

Es gilt allgemein: “Frauen sind Opfer – Frauen sind gut“ und „Männer sind Retter oder Täter“.

Hier geht es zum ganzen Artikel.

Nächste Ausbildungsgruppe beginnt Ende 2009!

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage für die Weiterbildung “genderorientierte Gewaltberatung” beim Forumpfleillinkshell.jpg Intervention werden für den Kurs, dem im Februar 2008 beginnt, keine Bewerbungen mehr angenommen.

Das Kontingent an Plätzen ist leider erschöpft.

Doch wird jetzt bereits für 2009 eine Warteliste geführt.

Sie können sich bei Interesse hier bewerben.

Leitbild der Gewaltberatung aktualisiert

Das Leitbild der Gewaltberatung wurde aktualisiert. Besonderer Wert wurde auf die ausführliche Herleitung der Motivationen und Grundbedingungen für die Täterarbeit bei häuslicher Gewalt gelegt.

Hier finden Sie die Aktualisierung. Leider ist die Downloadvariante des Textes als PDF noch nicht fertig .