Weshalb es gut ist, die Adresse von Frauenhäusern zu veröffentlichen.

Es ist schon etliche Jahre her, da lief auf dem Fernsehsender „arte“ eine Sendung über ein Frauenhaus irgendwo in den USA. Es wurden die Schicksale der Frauen beschrieben, das war nichts Neues. Allerdings gab es eine Sache, die erstaunte. Die Verantwortlichen dieser Einrichtung hatten sich entschlossen aus der Anonymität herauszutreten. Für alle öffentlich und gut sichtbar, wurde die Einrichtung als das präsentiert, was sie ist: Eine Zuflucht für geschlagene Frauen. In der Bewertung dieses Schrittes waren sich die Akteure einig: Ein Entschluss in die richtige Richtung, der sich bewährt, denn nun hatte man den Schutz der Öffentlichkeit hinzugewonnen.
In Deutschland fahren wir bislang größtenteils noch das Prinzip der Anonymität von Frauenhäusern, sie sollen im Verborgenen bleiben. Es wird auf Antrag und per einstweiliger Verfügung gar richterlich eine hohe Strafe angedroht, wenn man sich hat verleiten lassen die Adresse  einer solchen Schutzeinrichtung preis zu geben. Das wird mit dem besonderen Sicherheitsbedürfnis dieser Frauen begründet. Um es genau zu sagen: Ihrer Angst vor dem Täter, geschürt durch die Parteilichkeit der Frauenhausarbeit. Die Angst des Mannes vor einer Täterin wirkt bei einem solchen Konzept geradezu lächerlich und wird klein geredet.
Im Konzept der Anonymität  wird in der Ausübung der Taten nicht differenziert, denn die Idee der Opferschaft der Frau ist Prinzip. So unterliegt eine psychisch unter Druck gesetzte Frau der gleichen  Anonymitätspflicht, wie eine, die eine schwere Körperverletzung erdulden musste. Auch die Frau, die
nichts zu befürchten hat muss sich dieser Befürchtungstheorie total unterwerfen, wenn sie den Schutz des Frauenhauses genießen will.  Die Opferschaft des Mannes findet dagegen nur minimalistischen Anklang, etwa  mit dem lapidaren Satz: Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt sein. Konsequenzen aus dieser Option werden bislang nicht gezogen, entsprechende Angebote scheinen fälschlicherweise überwiegend entbehrlich.
Was lernen Frauen, die sich in die Anonymität eines Frauenhauses flüchten und dort bisweilen Monate bleiben? Obwohl  nach dem Gewaltschutzgesetz die Wegweisung möglich ist und obwohl eine Anzeige, eine Anklage und eine Verurteilung von Tätern, welchen Geschlechtes auch immer, dingfest macht.  Was lernen Frauen denen gepredigt wird, sie hätten keinen Anteil an dieser Beziehungstat, der Mann sei der einzig schuldige?  Frauen, denen als Lösung ihrer Situation in der Beratung nur die Trennung vom Mann nahegelegt wird? Die sich einem ganzen Netz parteilicher Einseitigkeit gegenübersehen? Du musst geheim bleiben und im geheimen wirken?

 

Jedes 11. Tötungsopfer ist ein Kind- Frauen sind meist die Täterinnen…

Wenn Kinder getötet werden, dann sind es meist Säuglinge, die betroffen sind. Und meistens sind Frauen die Täterinnen. Das zeigt eine Auswertung der Universität Zürich.von Lorenz Frischknecht

Die Tötung eines wehrlosen, kleinen Kindes gilt als eine der schlimmsten Taten, die man sich vorstellen kann.
Meldungen über derartige Ereignisse stossen deshalb auch auf grössere Resonanz als beispielsweise Gewalttaten im Drogenmilieu. Diese Woche sorgte die Tötung eines knapp 5-jährigen Buben in einem Hotelzimmer in Winterthur für Erschütterung. Der 60-jährige Vater des Knaben hat die Tat gestanden. In wenigen Tagen gewinnt ein anderer Fall erneut an Aktualität: Am Mittwoch beginnt vor Geschworenengericht der Prozess gegen eine Mutter aus Horgen, die an Weihnachten 2007 ihre knapp 8-jährigen Zwillinge getötet haben soll. Die Frau bestreitet die Vorwürfe.

Wie häufig solche Kindstötungen vorkommen, wird in Kriminalstatistiken nicht ausgewiesen. Aufschlussreich hingegen ist eine Analyse, die der Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Professor Martin Killias an der Universität Zürich auf Anregung der NZZ durchgeführt hat. Die hier erstmals publizierte Erhebung basiert auf einer Datenbank, die mit Angaben zu sämtlichen Tötungsdelikten in der Schweiz von 1980 bis 2004 gespeist wurde. Von den registrierten Tötungsopfern war jedes elfte ein Kind im Alter bis 15 Jahre. Aussagekräftig wird diese Zahl, wenn man die Delikte nach dem Alter der Opfer ordnet. Besonders oft betroffen sind Säuglinge, wie die Kriminologin Nora Markwalder sagt. Rund 28 Prozent aller getöteten Kinder waren weniger als ein Jahr alt.

Meistens sind die Eltern Täter

9 von 10 Kindstötungen werden innerhalb der Familie begangen, und zwar in etwa 94 Prozent der Fälle von einem Elternteil. In rund 63 Prozent, also der klaren Mehrheit der Fälle, sind Frauen die Täterinnen. Damit unterscheiden sich Kindstötungen stark von den übrigen Tötungsdelikten…

Jedes 11. Tötungsopfer ist ein Kind (Zürich , NZZ Online)

Neues Seminar: Professionell intervenieren bei schlagenden Müttern

Es ist hinlänglich bekannt, dass auch Mütter ihre Kinder schlagen. Fast jede Frauenhausmitarbeiterin kann das sogar bestätigen. Doch allgemein werden Mütter als Täterinnen eher ausgeblendet. Aufgrund der steigenden Bekanntheit durch den Vortrag über Täterinnen von Sabine Wieczorkowsky (Forum Intervention) ist jetzt nach dem ersten Seminar die Anfrage gestiegen.

Deshalb bietet das Forum Intervention ein Folgeseminar an.

Dieses Seminar findet vom 25.02. bis 28.02.2010 in WETZLAR in der Sportbildungsstätte Wezlar statt und kostet 430 Euro zzgl. Ihrer Unterbringung. Die erfahrenen Trainerinnen schulen Sie oder Ihre Mitarbeitenden in professionellen Interventionen mit häuslich gewalttätigen Müttern. Bei Interesse können Sie sich die Ausschreibung hier herunterladen.

Bitte weisen Sie ggf. auch andere Kolleginnen auf dieses Seminar hin. Vielen Dank!

Die Zahl der Teilnehmer(innen) ist auf 16 begrenzt. Anmeldeschluss ist der 30.11.2009.

WIBIG, Berliner Modellprojekt BIG unter der Lupe der Ideologie…

Täter und Opferinnen-!! – Apophis09 Blog

“Was ich beklage ist gerade das Umschwenken der einst befreienden, lustvollen und körperfreundlichen Frauenbewegung auf einen Feminismus der Moral und der Prüderie, der den weiblichen Körper wieder sakralisiert wie zu Zeiten des Korsetts und der zahllosen Unterröcke (Badinter 2004b).”

Wie konnte es dazu kommen-? Die Liste der Einflussfaktoren ist lang; Sie reicht von der einerseits erfreulich gewachsenen öffentlichen Aufmerksamkeit für Gewaltopfer, über eine Tendenz zur Desensibilisierung der Medienwelt gegenüber populistischen Botschaften, den zunehmenden Rückzug des Staates aus öffentlich-rechtlichen Steuerungsaufgaben und deren Übertragung an freie Träger, bis hin zu einer veränderten politischen Gemengelage insbesondere im politischen Milieu der Rot-Grünen Koalition. Es scheint, als haben sich nicht nur innerhalb dieses Milieus die Kräfteverhältnisse zugunsten der Adepten einfacher Erklärungs- und Handlungsmodelle verschoben. Auch bei der Einholung externen Sachverstands gründen sich Entscheidungsprozesse offenbar zunehmend auf Standpunkte, denen es an ideologischer Unabhängigkeit mangelt.

Parteilich-feministische Arbeitsansätze haben die Beratungszimmer der (weiblichen) Betroffenengruppen längst hinter sich gelassen und dominieren seit einigen Jahren zunehmend auch das diesbezügliche staatliche Handeln, etwa in Form bestimmter Klauseln in Koalitionsverträgen von Landesregierungen oder der öffentlichen Finanzierung parteilicher Intervention auf der Grundlage derartiger Konzepte. Als gäbe es dazu keine Alternative, wird die Republik unter Berufung auf Evaluationsergebnisse eines Berliner “Modellansatzes” und einer “Wissenschaftlichen Begleitung” mit Interventionsprojekten überzogen, die sich mit dem modernen Etikett einer interdisziplinären, vernetzten Arbeit schmücken, aber genau diesem eindimensionalen Ansatz folgen.

Täter-Hotline: Niedrigschwellig durch Live- Chatberatung

Gewaltberatung Täterhotline

Gewaltberatung Täterhotline

Auf der Täter-Hotline (auch für Täterinnen) gibt es seit neuestem eine Online-Chat Möglichkeit. Dieser Service erweitert das Angebot der Website, die zudem ein Verzeichnis der Täter-Beratunggstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz offeriert.

Gesponsert wird dieser Service vom FORUM INTERVENTION.

Bisher wurde nur eine Email Kontaktmöglichkeit angeboten, die so viel genutzt wurde, dass sich einige Berater zum Live-Chat-Angebot entschlossen haben.

Die Berater(innen) sind alle in einer dreijährigen Ausbildung für diese Arbeit geschult und unterhalten die Chat-Hotline ehrenamtlich.

Thüringer Frauenhaus-Studie beklagt u.a. einseitige Sicht auf häusliche Gewalt

Hier lesen Sie einige Auszüge aus der Zusammenfassung einer Studie, die kurz nach Erscheinen 2008 bereits einigen Wirbel verursacht hat und namhafte feministische Professorinnen gleichsam zu Gegenstellungnahmen veranlasste.
Eine Information schon mal vorab vorab: Die Studie oder die Autor(inn)en fordern keineswegs die Abschaffung der Frauenhäuser oder einer Verknappung der Ressourcen oder ähnliches. Allein die Studie weist auf kritische Punke in der Frauenhausarbeit hin, und zwar:

  • „Hinsichtlich der Motivation der Mitarbeiterinnen dominieren: Frauenpolitisches Engagement, Helfersyndrom, eigene Betroffenheit;
  • Die Frauenhäuser sind in Kooperationsbezüge gut integriert, von daher existieren gute Voraussetzungen für die Umsetzung von Interventionskonzepten, allerdings haben die meisten Frauenhäuser eine eher ablehnende Haltung gegenüber Interventionsstrategien;
  • die angesetzten Mittel für Fort- und Weiterbildung sind sehr gering.
  • Gewalt wird überwiegend als Männergewalt gesehen, in der Beschreibung des Gewalthandelns wird überwiegend zwischen weiblichem Opfer und männlichem Täter dichotomisiert, wobei im Gewaltverständnis zwischen physischer und psychischer Gewalt differenziert wird.
  • In der Regel ist kein konzeptionell-begriffliches Verständnis von systemischer Arbeit vorhanden, ein Einbezug von Männern in die Ausarbeitung von Strategien zur Lösung des häuslichen Gewaltproblems erfolgt von daher äußerst selten.
  • Frauenhäuser sind ein Zufluchtsort für Frauenhäuser aus überwiegend sozial schwächeren Millieus; diese Frauen suchen kurzfristige Schutzangebote… 60% der hilfesuchenden Frauen kehren in die ursprüngliche Beziehung zurück …”

Es werden offensichtlich so viele Bereiche im Rahmen dieser Studie tangiert oder beleuchtet, dass die Studie kurz nach ihrem Erscheinen schon namhafte Kritikerinnen auf den Plan ruft. Allein schon das ist bemerkenswert und läßt die Interpretation zu, dass es vielleicht ja auch um Angst bezüglich der Förderung der fast ausschließlich frauendominierter Versorgung von Gewaltopfern gehen könnte.

Hier ist die Studie zu finden, hier die Reaktionen der Professorinnen Hagemann-White, Kavemann und Brückner, und hier eine differenzierte Stellungnahme zu eben diesen “Antworten” auf die Studie.

Seminar: Arbeit mit gewalttätigen Frauen und Mädchen

Das Forum Intervention bietet vom 15-19.05.2009 in Timmendorf ein Seminar für die Beratungsarbeit mit Täterinnen an.

Themen: Gewalt von Frauen und Mädchen, Gewaltdynamik und Gewaltkreisläufe sowie Interventionen.

Die Ausschreibung und Anmeldeunterlagen können Sie hier finden.

Tagung zu Täterinnen

31. Oktober 2008.

Gewalttätige Frauen sind zwar für Polizei und Justiz nichts Neues – in der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist dieses Phänomen aber zumeist als exotische „Abweichung von der Abweichung“ präsent, als ein widernatürliches Verhalten. Zudem ist der statistische Anteil der (erfassten) Taten, die von Frauen begangen werden, gering im Vergleich zu den Taten der Männer. Auch wird diese Delinquenz bei Frauen oft aus einer Opferrolle heraus erklärt. Die Tagung „Täterinnen“ der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, die am Donnerstag zu Ende ging, hat die verschiedenen Delikte, die gewalttätige Frauen begehen – von der tötenden Mutter bis zur gewalttätigen Mädchengang – beschrieben und analysiert.

Hier gefunden.

Nachtrag: Sabine Seifert-Wieczorkowsky hat einen Vortrag über die Arbeit mit Täterinnen gehalten, den Sie online lesen können.

Schon wieder: Stärkung der “Täter”-verantwortung als Ziel.

Ist mittlerweile davon auszugehen, dass Verantwortung bzw. das Tragen derselben eine zutiefst in den männlichen Genen verankerte Eigenschaft ist?

Solche Männer, die diese Eigenschaft nicht von sich aus haben, sind zumindest nach Meinung der GesetzesentwerferInnen in der Lage, es zu lernen. So sieht es sogar der –> deutsche Bundestag in dieser Meldung.
Frauen, die häuslich gewalttätig sind, die also ihre Kinder, ihre Männer oder alte Menschen misshandeln, scheinen nach Ansicht derjenigen, die den Gesetzentwurf geschrieben haben, vermutlich nicht in der Lage zu sein, die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen. Zumindest kommen sie hier – immerhin in einem bundesdeutschen Gesetzentwurf – überhaupt nicht vor.

Das mutet seltsam an, denn sonst beschweren sich die Frauen doch stets, wenn sie benachteiligt oder gar ausgeblendet werden.

Männer sollen zwangstherapiert werden… Frauen, die dasselbe Delikt begehen, gehen offenbar leer aus

Nicht nur männliche Jugendliche trifft es, –>auch männliche Täter häuslicher Gewalt sollen im Spannungsfeld von widersprüchlichen Grundbedingungen lernen, die Verantwortung für ihr Verhalten durch “stärkere Selbstkontrolle” zu lernen.

Die Absurdität des Gesetzesentwurfes lässt sich bereits an den Zielen festmachen: Zitat:

  • Die Täterarbeit stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes dar. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil einer Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
  • Im Rahmen strukturierter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirkt werden. Ihnen soll zur Vermeidung neuerlicher Gewalttaten die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden.
  • Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungsbzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen und ihnen dadurch die genannten Fähigkeiten zu vermitteln. Da der auf die Vermittlung dieser Fähigkeiten gerichtete Ansatz auch über den Kontext der Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt hinaus einen effektiven Beitrag zum Opferschutz leisten kann, sollen die Verbesserungen nicht von vornherein auf diesen Bereich beschränkt werden sondern auch bei anderen diese Ziele verfolgenden Täterprogrammen zum Tragen kommen.
  • Oftmals scheitert die Zuweisung geeigneter Täter an rechtlichen Gegebenheiten, obwohl die Absolvierung eines Täterprogramms im konkreten Einzelfall eine besonders erfolgversprechende und angemessene Maßnahme zur effektiven Reaktion auf straffälliges Verhalten wäre…

Die Gegenargumente, basierend auf der Arbeitserfahrung von über 20 Jahren, liegen auf der Hand:

  1. Niemand lernt, Veratwortung zu übernehmen, bei dem sie nicht komplett gelassen wird.
    Dies könnte dadurch geschehen, dass Strafverfahren von Täterberatungen entkoppelt werden. So würde der Täter wirklich ernstgenommen, und könnte etwas lernen. (—> siehe Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfeldarbeit)
  2. Auch Täterinnen, die Kinder, ältere Menschen oder Männer misshandeln, sollten im Gesetzestext dringend auftauchen, sonst iwäre das Gesetz eher Ausdruck einer Ideologie der Dämonisiserung von Männern und widerspräche jeder seriösen wissenschaftlichen Erhebung über die Täterschaft bei häuslicher Gewalt.
  3. Täter und Täterinnen sind in der Regel überkontrolliert, überangepasst und aggressionsgehemmt. Sie zur vermehrten Selbstkontrolle umerziehen zu wollen, würde zur Vermehrung genau jener Bedingungen führen, unter denen Gewalt erst möglich wird. Dies wäre nicht nur kontraindiziert, sondern konterkariert geradezu die Absicht des Gesetzes in fataler Weise.