Häusliche Gewalt – auch Oberhausen wacht auf … gendergerecht und politisch korrekt

Präventiver Rat will prügelnden Partnern Anti-Aggressions-Trainings anbieten. Das Konzept steht, doch es mangelt an Geld.

Wenn Männer ihre Frauen schlagen und es zur Anzeige kommt, läuft neben der strafrechtlichen die beratende Maschinerie an. Das neue Gewaltschutzgesetz trägt seinen Teil bei, Opfer zu stärken und ihre Peiniger wenigstens zeitweise auf Abstand zu halten. Gesetze ändern allerdings nichts daran, dass den meisten Frauen der Mut zur Trennung fehlt. Und zurück im alten Leben treffen sie auf einen Mann, der der gleiche geblieben ist. Alles beginnt von vorn. Der Präventive Rat hat ein Konzept in der Schublade, das an dieser Stelle einhaken soll. Allein: Es mangelt an Geld.

Wöchentliche Treffen, sechs Monate lang

„Soziale Trainingskurse – Täterarbeit bei häuslicher Gewalt”, lautet der Ansatz der Vorbeuge-Experten, der sich in seiner Konzentration auf die Täter unterscheidet von allem, was Oberhausen in diesem Bereich derzeit anbietet. In Gruppen von bis zu zehn Männern sollen die prügelnden Partner und Väter lernen, sich unter Kontrolle zu bekommen. Sozialpädagoge Reiner Gall vom städtischen Bereich Familie, Bildung und Soziales würde die wöchentlichen Treffen gemeinsam mit einem weiteren Anti-Aggressions-Trainer leiten, hat bereits Standards ausgearbeitet. Auch Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft und Wohlfahrtsverbände sind im Boot. „Alle stehen Gewehr bei Fuß”, sagt Frank Kegelmann, der in der Geschäftsführung des Präventiven Rates die Stadt vertritt.

Als im Mai 2008 die Idee geboren wurde, sei man noch davon ausgegangen, die Kommune könne das Vorhaben stemmen. Inzwischen aber sind die 14 000 Euro, die man für die ersten drei Jahre benötigt, zum unüberwindbaren Hindernis geworden. Die Stadt kann nicht zahlen – das Land will nicht: Das Familienministerium von Armin Laschet habe einen entsprechenden Antrag abgelehnt, sagt Kegelmann. Für konkrete Täterarbeit stelle man keine Mittel zur Verfügung, habe es geheißen, wohl aber für Vernetzung. Die allerdings haben die Oberhausener bereits eigenständig erledigt. Sogar ein Flyer war schon entworfen, den man Tätern an die Hand geben wollte.

„Wir machen uns keine Illusionen”, sagt Uwe Lichtenstein, Kriminalhauptkommissar und Geschäftsführer des Präventiven Rates. „Ein Kurs kann keine Einstellungen ändern.” Deshalb müsse man die Männer nach Ablauf der sechs Monate weiter betreuen, durch noch zu gründende Selbsthilfegruppen. In Düsseldorf habe man mit diesem Konzept gute Erfahrungen gemacht, konnte die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt senken. In Wesel allerdings, wo es ein ähnliches Angebot gibt, blieben zuletzt die Teilnehmer aus.

Die hiesigen Akteure sind dennoch zuversichtlich, dass im ersten Jahr 80 Männer mitmachen würden – freiwillig. Wer eine Anzeige bekam, den ließ die Polizei deshalb schon mal einen Fragebogen ausfüllen. Ergebnis: „Viele würden sich aus freien Stücken anmelden, weil sie selber erkannt haben ‘Ich muss da was tun’”, sagt Lichtenstein. Gleichwohl könne das Training auf lange Sicht auch im Strafverfahren eine Rolle spielen.

Ein Anti-Aggressions-Kurs als Pluspunkt im Prozess? Lichtenstein und Kegelmann wissen um die Vorbehalte gegen Konzepte wie das ihrige, das vermeintlich die Opfer ausblendet und den Tätern zum Vorteil gereicht. Doch selbst der Weiße Ring habe die Idee für gut befunden. „Wir tun ja auch etwas für die Opfer”, sagt Lichtenstein und meint damit nicht zuletzt die Kinder aus betroffenen Familien, die die gewohnte Gewalt für ihr eigenes Handeln übernehmen. „Wir versuchen, diesen Kreislauf zu durchbrechen – je früher, desto besser.

Hier gefunden.

Es mutet wieder mal seltsam an: im Ruhrgebiet gibt es offensichlich keine Täterinnen – die Programme sind völlig überholt – 80! Männer melden sich freiwillig und die Sozialarbeiter sind ratlos – weil sie kein Geld bekommen.

Der Artikel zeigt, wie vorsintflutlich die Kenntnisse und Programme der vernetzten Täter-Opfer-Polizei-Justiz-Runden Tische sind. Dass es viel einfacher gehen würde, ist ihnen offensichtlich entgangen. Natürlich melden sich Täter und Täterinnen aus dem Dunkelfeld, wenn es passende Angebote gibt. Hier ist so eins: http://www.gewalthotline.eu.

Das funktioniert seit 20 Jahren. Übrigens auch im Ruhrgebiet- denn dort gibt es gleich mehrere Stellen.

Die Damen und Herren hätten sich so einfach informieren können.

“Happy Slapping”-Film. Gewaltprävention – natürlich korrekt durchgegendert…

Gewaltprävention ist gut – im Grunde immer gut. So denkt nicht nur ein Großteil der Bevölkerung, sondern auch Politiker, Lehrer, Prominente und sogar das Informationszentrum Mobilfunk .

Ein Film über das Happy-Slapping wurde mit einigem Aufwand gedreht und wird jetzt in Schulen “vermarktet”. Gegen den Film ist auf den ersten Blick nichts einzuwenden, so denkt man beim ersten Anschauen.

Mit einigem Fachwissen ausgestattet wird man jedoch auf den zweiten Blick nicht nur stutzig, sondern man beginnt sich zu wundern, weshalb die Rollen in diesem Film so eindeutig fiktiv und keinewegs realitätsgetreu besetzt wurden.

Tatsache ist: “Happy Slapping” gibt es. Mehrheitlich prügeln hier Jungs auf andere Jungs ein. Dass aber Mädchen die Rolle der moralisch überlegenen Retterin einnehmen, ist geradezu gnadenloser Unfug. Eher im Gegenteil: Die Filme dienen nicht zuletzt dazu, Mädchen zu zeigen, wie stark man ist – quasi als filmischer Beweis. Und es gibt erfahrungsgemäß viele Mädchen, die beim Happy-Slapping zuschauen und die Jungs zu mehr Tätlichkeiten anstacheln.

Doch das zeigt der Lehrfilm nätürlich nicht. Ein solcher Film würde schließlich den unmittelbaren Protest vieler Feministinnen auf sich ziehen.

Es ist schade, wie bitter wenig viele heutige Anstrengungen in der Gewaltprävention die Lebens-Wirklichkeit ihrer Zielgruppe erfassen, darstellen und bewerten. Wenn Prävention funktionieren soll, so müsste sie erstmal realitätsgetreuer werden, anstelle die Kriterien politischer Korrektheit zu erfüllen.

50 Mythen über häusliche Gewalt

50 Mythen über häusliche Gewalt sind bei mediaradar.org erschienen. Hier gibt es das PDF dazu : radarreport-50-dv-myths

Täterarbeit mit Männern im Dunkelfeld – schlecht finanziert, politisch nicht gewollt

Dass Täterarbeit eher ein “Stiefkind” psychotherapeutischer Kunst ist, ist hinlänglich bekannt. Doch gerade präventive Arbeit mit Männern, die gewalttätig sind, oder drohen, es zu werden, also jede Arbeit im Dunkelfeld, wird schlecht finanziert, und ist politisch offenbar nicht so recht gewollt. Das können Sie zum Beispiel auch hier nachlesen.

Politisch gewollt ist wohl nur die Hellfeldarbeit mit polzeilich bekannten Tätern und den dazugehörigen Männerbändigern, wie z.B. Männer contra Gewalt.

Hier werden wenigsten die bösen Täter-Männer richtig verteufelt, so manche Sozialarbeiter können sich “als was Besseres” fühlen und die Welt der meisten Politiker(innen) ist wieder in Ordnung.

Häusliche Gewalt: Auch Männer werden Opfer

Schläge war das Opfer gewohnt, wie zu oft bei häuslicher Gewalt. Die Wunden vorangegangener Attacken sollte später ein Arzt finden, ein zweiter attestierte Schlafstörungen und Angstzustände. Schläge war das Opfer gewohnt, doch an diesem einem Abend ist alles anders.Alles ist noch brutaler. «Es war so schlimm, dass ich durch den Schlag mit einem Handy eine blutende Platzwunde am Kopf erhielt», berichtet das Opfer. Geschunden und verängstigt fasst es einen Entschluss, der längst überfällig war. Einige Minuten später steht die Polizei in der Wohnungstür. Der Ehemann öffnet – die Platzwunde an seinem Kopf ist nur notdürftig verbunden. Männer als Opfer häuslicher Gewalt? Ein Einzelfall, sagt die Kriminalstatistik. «Die Spitze eines Eisbergs», sagt Kerstin Srbeny von der Opferschutzorganisation Weißer Ring. Eine Einschätzung, die auch Kriminaloberkommissar Theo Happe teilt, der Opferschutzbeauftragte der Dürener Polizei.

AAuch der “weisse Ring” kommt auf die Wahrheit zu sprechen. Hier geht es weiter…

Wie die Internetzensur der Regierung dazu führt, dass Kinderpornos und ihre Abnehmer erst recht ihr Unwesen treiben können…

wird hier sehr seriös und umfassend dargestellt:

Zapp -Bericht/ NDR

Bitte unbedingt ansehen!

Mehr Schutz vor Männern?

Erweitertes Führungszeugnis

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern soll künftig durch ein erweitertes Führungszeugnis etwa für Bewerber auf Stellen in Kindergärten oder Jugendämtern verbessert werden. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Arbeitgeber im kinder- und jugendnahen Bereich weitreichendere Informationen darüber erhalten, ob Bewerber wegen bestimmter Sexualdelikte vorbestraft sind.

Künftig werden in das erweiterte Führungszeugnis Verurteilungen zu Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen, wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte. So könnten Arbeitgeber verhindern, dass Bewerber mit entsprechenden Vorstrafen als Erzieher, aber auch als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden.

Was hier so verständlich daherkommt – schließlich liegt uns allen der Schutz von Kindern am Herzen – hat einen Haken, der unübersehbar ist…

Die Regelung blendet einen großen Hell- und Dunkelfeldbereich aus – nämlich den der weiblichen Kinderschänderinnen. Es mutet seltsam an in dieser Zeit: Viele Gesetzesinititativen und Regelungen richten sich ausschließlich gegen Männer, nicht aber gegen Gewalt.

Häusliche Gewalt: Fakten, Fakten, Fakten

Häusliche Gewalt ist schon lange kein “Tabuthema”. Es wird seit Jahren für eine angebliche “Aufklärung” instrumentalisiert. Viele Mythen ranken sich seit dem um das Thema und haben sich in den Köpfen der Bevölkerung festgesetzt. Nun gibt es eine sehr umfängliche und präzise Aufarbeitung der Fakten und Mythen in ihrer Gegenüberstellung, deren Niveau dem einer wissenschaftlichen Arbeit entspricht. Trotz seiner “Wissenschaftlichkeit” ist der Artikel sehr gut zu lesen. Hier gibt es ihn als PDF, und hier können Sie ihn online lesen.

News.de berichtet über das Tabu geprügelter Männer

Noch schwieriger sei der nächste Schritt. «Es gibt fast keine Anlaufstellen, keine Netzwerke», so Jungnitz. Wende sich ein geprügelter Ehemann an Freunde oder sogar die Polizei, werde ihm oft nicht geglaubt. «Ich habe von Fällen gehört, wo Betroffene ausgelacht wurden oder es nicht geschafft haben, eine Anzeige zu erstatten», berichtet Jungnitz.

Auch der oft misshandelte Holger Siefers (Name der Redaktion bekannt) berichtet, dass er vor lauter Angst vor seiner betrunkenen Ehefrau die Polizei gerufen habe. Doch als die Beamten ankamen, führten sie den bereits am Kopf blutenden Mann ab. Seine Frau hatte ihn mit einer schweren Vase attaktiert. «Für die Polizisten war ich sofort der Täter», so Siefers bittere Erfahrung.

Eine repräsentative irische Studie hat ergeben, dass 15 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer in einer gewalttätigen Beziehung gelebt haben. «Das ist sehr viel», sagt Jungnitz. Zumal die Iren ihre Definition auf schwere Fälle mit Misshandlung und eine deutliche Opfer-Täter-Struktur begrenzt haben. Ludger Jungnitz ist überzeugt, dass die Zahlen in Deutschland in ihrer Dimension ähnlich ausfallen würden.

Dabei wird angenommen, dass Frauen mindestens so häufig zuschlagen wie Männer. Vielleicht sogar öfter. Die Gewalt werde aber nicht als so bedrohlich wahrgenommen. «Wenn in Filmen eine Frau einem Mann eine Ohrfeige gibt, dann wird das gar nicht als Gewalt definiert», sagt Peter Thiel vom Männerhaus in Berlin, dem bisher einzigen seiner Art in Deutschland. «Stellt man sich vor, dass die Hand des Mannes ausrutschen würde, sähe das anders aus», ist Thiel überzeugt.

Hier geht es weiter…

Interessante Randnotiz:

Zur Zeit wird ein Gesetz vorbereitet, dass prügelnden Ehemännern eine Zwangsberatung zuteil werden lassen soll – Frauen als Täterinnen werden sinngemäß mit dem Hinweis ausgeschlossen, dass es sie kaum gäbe und zudem keine Erfahrungen mit der Täterinnenarbeit vorlägen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit hat – von der feministischen Lobby bezahlt und instruiert – die Grundlagen ihrer Arbeit, die auf der konkreten Ausblendung weiblicher Täterinnen beruhen, sogar als “Standards” für das Gesetzes-Konzept geliefert. Ob man dort jetzt vieleicht über die allzu offensichtliche Parteilichkeit nachdenkt?

Ich vermute, dass es noch sehr lange dauern wird, bis das auch von deratigen staatlich finanzierten Institutionen der Schutz vor Gewalt als auch für Männer geltendes Menschenrecht und die Inverantwortungsnahme der männlichen und weiblichen Täter(innen) als allgemeine Menschenpflicht annerkannt werden wird. Allzudeutlich ist bisher noch die Ideologie der “Täter und Opferinnen” zu erkennen.

Denn: wie lesen wir auf der Seite der BAG-Täterarbeit?

Die Standards TäHG wurden in einem intensiven Prozess innerhalb der letzten zwei Jahre von der AG Standards TäHG und den TeilnehmerInnen der bundesweiten Fachtagungen entwickelt und – das ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – mit Vertreterinnen der Frauenunterstützungseinrichtungen, der Bundeskonferenz der Interventionsprojekte und mit WissenschaftlerInnen diskutiert und abgestimmt.
Dabei wurden langjährige Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen-geführt und dienen nun als Grundlage für die weitere Arbeit mit Tätern Häuslicher Gewalt.

Leider ist diese Wissenschaftlichkeit schlicht “ideologiekonform”, sodass sie Täterinnen und bereits bestehende Beratungsangebote ausblendet.

Es werden vermutlich noch viele weitere Jahre vergehen müssen, in denen geschlagene Männer als Täter behandelt und verlacht werden, weibliche Täterinnen jedoch ihre Gewalt allein deshalb eskalieren, weil sie als solche nicht “anerkannt” werden. Wer sich selbst als Opfer sieht, wird weiter zuschlagen – so wird ein wesentlicher Bestandtteil des weiblichen Gewaltkreislaufes beschrieben…

B. Oelemann

Die “Zwangsberatung” von Gewalttäter(innen) und die psychiatrischen Nöte

Hier habe ich einen in Gänze lesenswerten Artikel über einen bekannten Psychiater gefunden, der die ganze Crux aufzeigt, in die eine Beratung oder ein Gutachten über gewalthandelnde Personen in der Regel mündet.

Emilio Modena hat als Arzt und Psychoanalytiker über 30 Jahre Erfahrung im Umgang mit psychisch labilen Menschen. Was ging ihm durch den Kopf, als er erfuhr, dass die 16-jährige Lucie von einem jungen Wiederholungstäter umgebracht wurde? «Ich war entsetzt», sagt er. «Dann habe ich gedacht: Es gibt nie Sicherheiten, nur Wahrscheinlichkeiten. Auch wir können die Zukunft nicht voraussagen, wir haben keinen Röntgenblick.»
Dennoch müssen Therapeuten im Auftrag der Gerichte entscheiden, ob ein gewalttätiger Mensch rückfällig werden könnte oder – dank Therapie und Kontrollen – unauffällig bleibt. Die Aufgabe ist ebenso schwierig wie undankbar. Trifft die Prognose zu, interessiert dies niemanden. Täuscht sich der Therapeut, macht man ihn für die Folgen mitverantwortlich.
Vorwurf der verletzten Sorgfaltspflicht
Die Wahrnehmung hat ihn einmal fatal getäuscht. Emilio Modena hatte eine Sportschützin zu beurteilen, die in ihrem Umgang mit Waffen aufgefallen war. Nach einem einstündigen Gespräch formulierte er ihr einen positiven Attest. Vier Monate später verletzte die Frau einen Mann schwer, der sich von ihr getrennt hatte. Das Bundesgericht wirft ihm vor, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Wie hat er auf seine Fehlprognose reagiert? «Sie hat mich sehr bedrückt», sagt Modena. «Ich würde heute auch anders auf eine solche Situation eingehen.»
Ob er anders entschieden hätte, wenn er sich intensiver mit der Täterin beschäftigt hätte, kann Modena trotzdem nicht sagen. Eine Diagnose liefere recht zuverlässige Resultate. «Sie umfasst Kindheit, Entwicklung und aktuelle Konflikte, Arbeit und Beziehung, die Stärke des Ich und des moralischen Empfinden.» Dennoch könne niemand voraussagen, wie sich das Leben eines Täters weiter entwickle. «Kommt es zu neuen Krisen, geht eine Beziehung oder eine Stelle verloren, wird eine Person nicht begleitet oder geschützt, kann sie wieder entgleisen.»

Was sagt uns das? Es ist immer fatal, wenn psychotherapeutische Profis das eigen gestaltete Setting verlassen und ein Setting akzeptieren, das ihnen von einer anderen Organisation, nämlich der Justiz, für ihre Arbeit gleichsam “aufgedrückt” wird.

Offen gesagt: Ich habe kein Mitleid mit jenen, die Gutachten oder Prognosen unter einem solchen Setting erstellen, sich täuschen, und dann von Seiten der Justiz für ihren “Irrtum” haftbar gemacht werden.

Es wäre so einfach: Die Justiz ist für´s Bestrafen und Einsperren zuständig. Der Berater oder Therapeut für´s Therapieren. Das Setting müsste die Eigenverantwortlichkeit des Beratenden und des Klienten unterstützen und schon wären die meisten Probleme gelöst.