Hier die kurze Chronologie der Ereignisse...
Berlin (dpa) – Der Fernsehmoderator und Wetterkundler Jörg Kachelmann (52) saß mehr als vier Monate in Untersuchungshaft. Am Donnerstag wurde der Haftbefehl gegen ihn überraschend aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Ihm wird vorgeworfen, seine frühere Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Ein Rückblick:
20. März: Der Moderator und schweizer Staatsbürger wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als «frei erfunden» zurück. Der Moderator kündigt an, «wegen falscher Anschuldigung» Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: «Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen», teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV- Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.
27. März: Die Festnahme des Moderators war von langer Hand geplant, berichtet das Magazin «Der Spiegel». Eine «Soko Flughafen» habe die Aktion drei Wochen lang vorbereitet.
4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers hat «zwei Punkte ihrer Aussage» laut «Spiegel» zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
19. Mai: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.
5. Juni: Der «Spiegel» berichtet von einer möglichen Wende des Falls. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex- Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend tatverdächtig. Kachelmanns Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, dass sie beantragt hat, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den 51-Jährigen. Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet das Nachrichtenmagazin «Focus». Die Justizvollzugsanstalt und das Landgericht Mannheim genehmigten die Sitzung der Aktionäre hinter Gittern.
19. Juli: Das Aktionärstreffen wird kurzfristig abgesagt.
29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, der für die Untersuchungshaft erforderlich sei.
Was bleibt? Ein garantiert ruinierter Ruf!!! Ein Mann, der möglicherweise unschuldig ist – und das wird warscheinlich darauf hinauslaufen – ist für den Rest seines Lebens als “potentieller Vergewaltiger” abgestempelt.
Frage – ungeachtet des momentanen Standes und gesetzt den Fall, seine Unschuld würde bewiesen, bzw. seine Indizien würden nicht für eine Verurteilung ausreichen:
Wie fühlt sich das wohl an? Hätte dieser Mann je wieder eine Chance, eine neue Frau kennen zu lernen, die keine Angst vor ihm hat?
Fazit: Nein, solche Chancen gibt es nicht nach einem solchen Verdacht, dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft, und unserer vorverurteilenden “Qualitätsmedien“. Derart ausgeprägter Männerhass wurde seit langem quasi zum gesellschaftlichen Mainstream gemacht: Die guten (Frauen) ins Töpfchen…
Klar formuliert: Männer sind in unserer Wahrnehmung im Zweifel oder Verdacht stets schon schuldig und daher von Grund auf eher Schweine.



