Es ist schon etliche Jahre her, da lief auf dem Fernsehsender „arte“ eine Sendung über ein Frauenhaus irgendwo in den USA. Es wurden die Schicksale der Frauen beschrieben, das war nichts Neues. Allerdings gab es eine Sache, die erstaunte. Die Verantwortlichen dieser Einrichtung hatten sich entschlossen aus der Anonymität herauszutreten. Für alle öffentlich und gut sichtbar, wurde die Einrichtung als das präsentiert, was sie ist: Eine Zuflucht für geschlagene Frauen. In der Bewertung dieses Schrittes waren sich die Akteure einig: Ein Entschluss in die richtige Richtung, der sich bewährt, denn nun hatte man den Schutz der Öffentlichkeit hinzugewonnen.In Deutschland fahren wir bislang größtenteils noch das Prinzip der Anonymität von Frauenhäusern, sie sollen im Verborgenen bleiben. Es wird auf Antrag und per einstweiliger Verfügung gar richterlich eine hohe Strafe angedroht, wenn man sich hat verleiten lassen die Adresse einer solchen Schutzeinrichtung preis zu geben. Das wird mit dem besonderen Sicherheitsbedürfnis dieser Frauen begründet. Um es genau zu sagen: Ihrer Angst vor dem Täter, geschürt durch die Parteilichkeit der Frauenhausarbeit. Die Angst des Mannes vor einer Täterin wirkt bei einem solchen Konzept geradezu lächerlich und wird klein geredet.Im Konzept der Anonymität wird in der Ausübung der Taten nicht differenziert, denn die Idee der Opferschaft der Frau ist Prinzip. So unterliegt eine psychisch unter Druck gesetzte Frau der gleichen Anonymitätspflicht, wie eine, die eine schwere Körperverletzung erdulden musste. Auch die Frau, dienichts zu befürchten hat muss sich dieser Befürchtungstheorie total unterwerfen, wenn sie den Schutz des Frauenhauses genießen will. Die Opferschaft des Mannes findet dagegen nur minimalistischen Anklang, etwa mit dem lapidaren Satz: Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt sein. Konsequenzen aus dieser Option werden bislang nicht gezogen, entsprechende Angebote scheinen fälschlicherweise überwiegend entbehrlich.Was lernen Frauen, die sich in die Anonymität eines Frauenhauses flüchten und dort bisweilen Monate bleiben? Obwohl nach dem Gewaltschutzgesetz die Wegweisung möglich ist und obwohl eine Anzeige, eine Anklage und eine Verurteilung von Tätern, welchen Geschlechtes auch immer, dingfest macht. Was lernen Frauen denen gepredigt wird, sie hätten keinen Anteil an dieser Beziehungstat, der Mann sei der einzig schuldige? Frauen, denen als Lösung ihrer Situation in der Beratung nur die Trennung vom Mann nahegelegt wird? Die sich einem ganzen Netz parteilicher Einseitigkeit gegenübersehen? Du musst geheim bleiben und im geheimen wirken?Hier geht es spannend weiter…
Weshalb es gut ist, die Adresse von Frauenhäusern zu veröffentlichen.
Schuld muss bewiesen und nicht vermutet werden.
Männer sind keine Frauen, aber deshalb nicht automatisch potenzielle Sexualverbrecher. Es gibt kein “gutes” und kein “böses” Geschlecht. Trotzdem wird darüber diskutiert.
Das Kasseler Landgericht hat vor einigen Tagen einen Lehrer freigesprochen, der zuvor fünf Jahre lang als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis gesessen hatte. Weil er ein Geständnis verweigert hatte, war der Mann außerdem zwangsweise einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Das vermeintliche Opfer hatte, wie das Gericht jetzt feststellte, bereits in anderen Fällen Lügengeschichten erfunden, um sich Vorteile zu verschaffen. Nach der angeblichen Tat war die Frau Tennis spielen gegangen, anschließend besuchte sie einen Frauenstammtisch.Was beweist dieser Fall? Gar nichts. Es gibt auch Vergewaltiger, die zu Unrecht freigesprochen werden. Und es gibt Frauen mit dem denkbar schlechtesten sogenannten „Leumund“, die tatsächlich das Opfer einer Vergewaltigung wurden und denen anschließend niemand glaubt. Andererseits muss ein sexbesessener Supermacho nicht zwangsläufig ein Vergewaltiger sein.
In der Diskussion über die Fälle Jörg Kachelmann und Dominique Strauss-Kahn hatte man manchmal den Eindruck, als ob einige Kommentatorinnen am liebsten ein Sonderrecht für Männer schaffen würden, in dem die Beweislast zu Ungunsten des Angeklagten umgekehrt wird. Sind Männer etwa nicht sowieso und grundsätzlich Täter? Die ehemalige „taz“-Chefredakteurin Bascha Mika zum Beispiel macht sich in einem Kommentar lustig über die Angst von Männern, als „Sextäter angeschwärzt und gejagt zu werden“. Sie scheint das gut zu finden. Frau Mika würde das Lachen sicher vergehen, wenn man sie unschuldig fünf Jahre lang einsperren und zwangspsychiatrisieren würde. Und sie wäre, zu Recht, empört, wenn irgendwer sich über die Ängste von Vergewaltigungsopfern lustig macht.
Harald Martenstein macht sich so seine Gedanken über Gut und Böse und die, die sich wie Bashha Mika, Ex-Chefredakteurin der feminismustreuen TAZ, offenbar bereits jenseits davon aufhalten.
Kachelmann will Stiftung für Opfer von Falschbeschuldigungen gründen
Jörg Kachelmann hat ein ausführliches und in Gänze lesenswertes Interview der Weltwoche gegeben.
Hier einige Auszüge:
(Weltwoche) Warum lassen Sie die ganze Sache nicht auf sich beruhen?
Es ist das Recht und es ist die Pflicht eines jeden zu Unrecht Beschuldigten. Die heuchlerischen Aufrufe der Medien, dass ich nun doch aus taktischen Gründen demütigst zu schweigen und zu verschwinden hätte, sind der Versuch, deren menschenverachtende Vorverurteilung möglichst schnell vergessen zu machen. Nun wollen gerade die mein Schweigen, die sich vorher als die willfährigsten Sprachrohre der lügenden Staatsanwaltschaft Mannheim geriert haben: Springer, Burda, Stern, Süddeutsche. Während des Prozesses sehnt man sich den Moment des Freispruchs herbei und glaubt, es würden Zentnerlasten von einem abfallen. Heute muss ich sagen: Der Kampf fängt erst an.
…
(Weltwoche) Es gab dieses berühmte Gutachten der Psychologin Luise Greuel, das ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Beschuldigerin aufkommen liess. Dieses Gutachten kam doch zustande, als Birkenstock noch Ihr Anwalt war.
Ja, das stimmt, die Staatsanwaltschaft hatte es in Auftrag gegeben, nachdem Birkenstock seinerseits mehrere psychologische Sachverständige beauftragt hatte, die Aussagen der Nebenklägerin zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Expertisen wiederum weckten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Klägerin, was Staatsanwalt Oltrogge unter Druck setzte. Das Fazit des Greuel-Gutachtens war klar: Die Klägerin erzähle die angebliche Vergewaltigung, die nie stattfand, nicht «erlebnisfundiert». Ihre Aussage sei vor Gericht somit nicht belastbar. Spätestens da hätte die Staatsanwaltschaft mich aus dem Knast entlassen müssen. Birkenstock allerdings merkte nicht, dass die Gutachterin der Staatsanwaltschaft eine folgenschwere Hintertür geöffnet hatte. Greuel spekulierte nämlich auch unwissenschaftlich und über ihren Auftrag hinausgehend über die hypothetische Annahme, dass man durch ein Trauma Dinge vergessen könne. Diese hier abseitige Hypothese wurde allerdings durch den vom Gericht bestellten Gutachter Professor Kröber sowie Professor Köhnken vollständig widerlegt.
(Weltwoche) Genau dieses Greuel-Argument nahm die Staatsanwaltschaft auf mit kurioser Logik: Weil sich die Klägerin in Widersprüche verstricke, sei sie glaubwürdig. Überspitzt: Weil sie lügt, sagt sie die Wahrheit.
Das ist der grösste Schwachsinn, den die Staatsanwaltschaft auftischte, und so hatte es selbst Frau Professor Greuel nicht gesagt, wie sie selbst später vor Gericht erklärte. Die Mindestanforderungen an eine belastende Aussage seien nicht erfüllt, sagte die Gutachterin, denn die Aussagen der Klägerin seien so lückenhaft und inkonstant, dass die Grundvoraussetzungen für eine belastbare Aussage nicht gegeben seien. Somit würden sich alle weiteren Schritte zur Prüfung der Aussage mangels Basis erübrigen. Oder anders: Wenn kein Haus da ist, müssen wir übers Dach nicht reden.
…
(Weltwoche) Haben Sie eine Erklärung, warum die Justiz derart einseitig gegen Sie vorging?
Ich bin nicht alleine. Es gab und gibt eine Unzahl von Fehlurteilen bei Sexualstraftaten. Hunderte sitzen mutmasslich unschuldig in deutschen Gefängnissen. Die Einseitigkeit ist eine Modeerscheinung, die durch mich nur breiter bekannt wurde.
(Weltwoche) Fairerweise muss man anmerken: Welcher Richter kann es sich leisten, eine Frau, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein, als Lügnerin zu bezeichnen? Dieser Richter würde von Journalisten und Feministinnen umgehend zum Verbrecher erklärt.
Es ist in Deutschland der angeblichen Feministin Alice Schwarzer tatsächlich gelungen, einen fundamentalistischen Konsens herzustellen, auch und gerade in den Medien. Sie hat den Weg bereitet, der von einer frauenfeindlichen Justiz, die es vor dreissig Jahren unbestritten gab, zu ihrem Gegenteil führte. Früher hiess es bei Vergewaltigungen, die Frau hätte halt kein kurzes Röckli tragen sollen. Heute ist, genauso verbrecherisch, der umgekehrte Fall verbreitet. Der Mann ist dem Vergewaltigungsvorwurf fast hilflos ausgeliefert. Er wird von einer wachsenden Zahl von Frauen als Waffe benutzt. Es gibt Experten, die sagen, dass ein Drittel aller Vergewaltigungsanzeigen vorsätzlich zu Unrecht erhoben wird, andere Experten sagen, es sei sogar die Hälfte. Es funktioniert wunderbar.
(Weltwoche) Kritiker behaupten, Ihr Freispruch würde künftig Frauen davon abhalten, eine Anzeige zu erstatten. Man verweist auf die Klägerin, die durch die Hölle gegangen sei.
Das Gegenteil ist doch der Fall. Man kann einen Mann beschuldigen, ohne dafür bestraft zu werden. Sogenannte Opfervereinigungen wie der Weisse Ring übernehmen kritiklos alles, was gegen den Mann spricht. Sie sagen offen, dass sie gar nicht genau abklären wollen, ob eine Frau wirklich Opfer einer Vergewaltigung ist oder eine Vergewaltigung einfach nur erfunden hat, um einen Mann zu zerstören. Diesen Gruppierungen ist ein unschuldig verurteilter Mann lieber als der Rechtsstaat. Die Feministin Alice Schwarzer sagte sinngemäss, im Zweifelsfall müsse für das angebliche Opfer entschieden werden. Das ist ein öffentlicher Aufruf zur Abschaffung des Rechtsstaates, was natürlich kaum eine Zeitung kritisierte. Der Weisse Ring steht mit seiner Haltung ebenfalls nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates. Er hat wider besseres Wissen eine Lügnerin unterstützt, daher ist es nicht sinnvoll, dem Weissen Ring noch Spenden zukommen zu lassen. Nebenklägerin Dinkel hatte immer ein Gefolge von rund vier Vasallen des Weissen Rings im Schlepptau, die sich mit Hingabe um die falschbeschuldigende Lügnerin bemühten. So wie diese angebliche Opferorganisation heute aufgebaut ist, schadet sie nicht nur unschuldigen Männern, weil sie grundsätzlich jeder Frau glaubt. Der Weisse Ring schadet auch den echten Opfern.
Nach Kachelmanns Freispruch: Wie ewig Gestrige den Rechtsstaat aushebeln wollen, um die Mär der friedfertigen Opfer-Frau aufrecht erhalten zu können
Vor dem Freispruch wurde verbreitet: Sollte Kachelmann freigesprochen werden, so würden sich Frauen nicht mehr trauen, Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen.
Dies hat sich heute – nach dem offiziellen Freispruch – wiederholt. Die Frauenrechtsorganisation “Terre des Femmes” ließ genau diese Begründung verlautbaren:
“Durch die Berichterstattung um diesen Prozess und die Vorverurteilung der Klägerin in Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene von sexualisierter Gewalt. Sie werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erheben,” befürchtet Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. “Außerdem wird gewalttätigen Männern nicht das Gefühl vermittelt, dass übergriffiges Verhalten gegenüber Frauen verwerflich ist,” sagt Christa Stolle. “Selbst eine moralische Ächtung durch die Öffentlichkeit ist kaum noch vorhanden, wenn sich Prominente für beschuldigte Männer öffentlich einsetzen.
Auch der “Weiße Ring” schloss sich dieser Meinung an und meinte, Juristen wüssten oft nicht, dass “Im Zweifel für den Angeklagten” auch “Im Zweifel gegen das Opfer” bedeute.
Keine Frage – jeder hat das Recht, seine Meinung kundzutun und ein Opferschutzverein wird logischerweise die Lage der Opfer in den Vordergrund stellen. Dennoch ist es wichtig zu bemerken, dass hier eine Abkehr vom Rechtsstaat und seinen Prinzipien gefordert wird, nämlich eine Symbolverurteilung, auch dann, wenn die Beweise, wie im vorliegenden Fall, nicht für eine Verurteilung ausreichen.
Dies ist eine bestürzende Ansicht, denn sie bedeutet, dass nur um mögliche Anzeigen von Straftaten nicht zu verhindern, ruhig ein laut Gerichtsmeinung Unschuldiger verurteilt werden müsse. Damit wird die Frage, ob jemand unschuldig ist oder nicht, zur Frage, die bei Vergewaltigung nicht mehr gestellt werden müsste, lediglich die Auswirkungen eines Freispruchs auf das Anzeigeverhalten von Frauen seien zu prüfen und dementsprechend sei zu agieren.
Wie die EU sich selbst belügt, und weshalb offiziellen Stellen in Bezug auf häusliche Gewalt nicht zu glauben ist…
Wenn schon, denn schon…
Es gibt sie noch immer: die ewig Gestrigen, die annehmen, dass häusliche Gewalt ein klares Schema hätte: Männer schlügen Frauen und Mädchen und sonst nichts.
Genau diese weiblichen Seilschaften sind es, die eine wirklich sinnvolle Arbeit gegen häusliche Gewalt verunmöglichen und deshalb hoffentlich bald im Nirvana der überkommenen Märchenerzählerinnen landen, denn hunderte Studien belegen weltweit, dass häusliche Gewalt initiativ gleichberechtigt als Mittel von Täterinnen wie von Tätern eingesetzt wird, die eigene Unzulänglichkeit oder Hilflosigkeit nicht merken zu müssen.
Die Eu – bzw. deren Verantwortliche für das Thema – laden aber im Jahr 2011 noch immer mit der großspurigen Ankündigung: ”Zero Tolerance on Domestic Violence: Towards a Comprehensive EU-Wide Policy” ein und meinen damit auch nur weniger als die Hälfte der gesamten verübten häuslichen Gewalttaten, wie dem beiliegenden Flyer zu entnehmen ist…
Hier ist er: Abstrakt and Programm der Tagung in Brüssel
Kachelmann aus Haft entlassen, doch das Gemetzel seines Rufes geht weiter…
Hier die kurze Chronologie der Ereignisse...
Berlin (dpa) – Der Fernsehmoderator und Wetterkundler Jörg Kachelmann (52) saß mehr als vier Monate in Untersuchungshaft. Am Donnerstag wurde der Haftbefehl gegen ihn überraschend aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Ihm wird vorgeworfen, seine frühere Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Ein Rückblick:
20. März: Der Moderator und schweizer Staatsbürger wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als «frei erfunden» zurück. Der Moderator kündigt an, «wegen falscher Anschuldigung» Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: «Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen», teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV- Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.
27. März: Die Festnahme des Moderators war von langer Hand geplant, berichtet das Magazin «Der Spiegel». Eine «Soko Flughafen» habe die Aktion drei Wochen lang vorbereitet.
4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers hat «zwei Punkte ihrer Aussage» laut «Spiegel» zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
19. Mai: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.
5. Juni: Der «Spiegel» berichtet von einer möglichen Wende des Falls. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex- Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend tatverdächtig. Kachelmanns Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, dass sie beantragt hat, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den 51-Jährigen. Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet das Nachrichtenmagazin «Focus». Die Justizvollzugsanstalt und das Landgericht Mannheim genehmigten die Sitzung der Aktionäre hinter Gittern.
19. Juli: Das Aktionärstreffen wird kurzfristig abgesagt.
29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, der für die Untersuchungshaft erforderlich sei.
Was bleibt? Ein garantiert ruinierter Ruf!!! Ein Mann, der möglicherweise unschuldig ist – und das wird warscheinlich darauf hinauslaufen – ist für den Rest seines Lebens als “potentieller Vergewaltiger” abgestempelt.
Frage – ungeachtet des momentanen Standes und gesetzt den Fall, seine Unschuld würde bewiesen, bzw. seine Indizien würden nicht für eine Verurteilung ausreichen:
Wie fühlt sich das wohl an? Hätte dieser Mann je wieder eine Chance, eine neue Frau kennen zu lernen, die keine Angst vor ihm hat?
Fazit: Nein, solche Chancen gibt es nicht nach einem solchen Verdacht, dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft, und unserer vorverurteilenden “Qualitätsmedien“. Derart ausgeprägter Männerhass wurde seit langem quasi zum gesellschaftlichen Mainstream gemacht: Die guten (Frauen) ins Töpfchen…
Klar formuliert: Männer sind in unserer Wahrnehmung im Zweifel oder Verdacht stets schon schuldig und daher von Grund auf eher Schweine.
In Niedersachsen werden jetzt 50% aller Täter häuslicher Gewalt geschützt
Niedersachsen fördert erstmals Einrichtungen, die Täterarbeit leisten. Allein 2008 hat die Polizei in Niedersachsen rund 13 100 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Unter den Tätern gibt es viele, die nicht zum ersten Mal zuschlagen. Um Frauen noch besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, müssen die Täter lernen, anders mit ihren Aggressionen umzugehen. Sieben Einrichtungen, die ein sogenanntes Verantwortungstraining anbieten, werden 2010 mit insgesamt 140 000 Euro gefördert. Damit knüpft Niedersachsen das bereits bestehende Netz an Institutionen, die Schutz und Hilfe in Fällen häuslicher Gewalt anbieten, noch enger.Sozialministerin Aygül Özkan: „Die Gewaltspirale muss durchbrochen werden“
„Die Täter müssen lernen, sich mit ihrem gewalttätigen Handeln auseinanderzusetzen und Konflikte gewaltfrei zu lösen“, sagt Niedersachsens Sozialministern Aygül Özkan. „Nur so können wir die Gewaltspirale durchbrechen. Viele der betroffenen Frauen wollen sich nicht trennen. Sie wollen, dass ihr Partner aufhört, sie zu schlagen.“
Die Angebote der Täterberatungsstellen haben zwei Zielgruppen im Auge. Sie richten sich einerseits an die Männer, die ihr gewalttätiges Verhalten aus freien Stücken ändern wollen. Andererseits können auch die Strafverfolgungsbehörden Tätern in Fällen häuslicher Gewalt konkrete Auflagen machen und sie einer Täterberatungsstelle zuweisen.
Auch so wird Politik an der Realität vorbei gemacht, Männer werden dämonisiert und Frauen von jeder Gewalttat freigesprochen.
Wenn Sie es nicht glauben, dann sollten Sie einmal ins Nachbarland England schauen, in dem derartige Initiativen nur noch geschlechtsübergreifend durchgeführt werden, weil eben sonst 50% der Täter übersehen wurden: Die Täterinnen.
Auch ein neuerer Artikel des renommierten Gewaltforscher M. Straus belegt anhand von 260 internationalen Studien, dass 50% aller häuslichen Gewalttaten von Frauen verübt werden. Hier der Artikel von M._Strauss-2009
Hat sich der Staatsanwalt im Fall Kachelmann vergallopiert?
Der Spiegel vermutet : Ja!
Welche Auswirkungen hat die Anklage bereits jetzt für Jörg Kachelmann?
Der Tagesspiegel berichtet:
Ob die juristische Wahrheit, die eines Urteils, am Ende die volle Wahrheit sein kann, steht auf einem anderen Blatt. Vergewaltigung ist ein schwer nachweisbares Delikt. Verletzungen kann man sich selbst zufügen, sie können auch Folge einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs sein. Besonders bei Beziehungstaten kann es für Richter schwierig sein, sich ein Bild zu machen. Hinzu kommt eine strukturelle Schieflage. Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen und darf – theoretisch – lügen, während das Opfer als Zeuge auftritt und wahrheitspflichtig ist. Unabhängig vom Geschlecht des Opfers kann es deshalb eine Tendenz geben, dem Opfer zu glauben. Kachelmanns Verteidiger werden viel dafür tun, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern, sie haben bereits ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt. Gesetzt den Fall, die Frau ist tatsächlich Opfer einer schweren Vergewaltigung, wird der Prozess eine erneute Härte für sie.
Ein Verlierer steht jetzt schon fest, es ist Jörg Kachelmann. Eine Hauptverhandlung könnte zu einem Tribunal über sein Privat- und Intimleben werden. Selbst bei einem Freispruch erster Klasse, wenn das Gericht beteuert, keine Zweifel an seiner Unschuld zu haben, wäre seine soziale Existenz ruiniert. Er könnte es ja doch gewesen sein. Es bleibt immer etwas haften.
Auch in NRW gibt es offenbar keine schlagenden Mütter oder Frauen
wie wir hier sehen können…



