Es ist schon etliche Jahre her, da lief auf dem Fernsehsender „arte“ eine Sendung über ein Frauenhaus irgendwo in den USA. Es wurden die Schicksale der Frauen beschrieben, das war nichts Neues. Allerdings gab es eine Sache, die erstaunte. Die Verantwortlichen dieser Einrichtung hatten sich entschlossen aus der Anonymität herauszutreten. Für alle öffentlich und gut sichtbar, wurde die Einrichtung als das präsentiert, was sie ist: Eine Zuflucht für geschlagene Frauen. In der Bewertung dieses Schrittes waren sich die Akteure einig: Ein Entschluss in die richtige Richtung, der sich bewährt, denn nun hatte man den Schutz der Öffentlichkeit hinzugewonnen.In Deutschland fahren wir bislang größtenteils noch das Prinzip der Anonymität von Frauenhäusern, sie sollen im Verborgenen bleiben. Es wird auf Antrag und per einstweiliger Verfügung gar richterlich eine hohe Strafe angedroht, wenn man sich hat verleiten lassen die Adresse einer solchen Schutzeinrichtung preis zu geben. Das wird mit dem besonderen Sicherheitsbedürfnis dieser Frauen begründet. Um es genau zu sagen: Ihrer Angst vor dem Täter, geschürt durch die Parteilichkeit der Frauenhausarbeit. Die Angst des Mannes vor einer Täterin wirkt bei einem solchen Konzept geradezu lächerlich und wird klein geredet.Im Konzept der Anonymität wird in der Ausübung der Taten nicht differenziert, denn die Idee der Opferschaft der Frau ist Prinzip. So unterliegt eine psychisch unter Druck gesetzte Frau der gleichen Anonymitätspflicht, wie eine, die eine schwere Körperverletzung erdulden musste. Auch die Frau, dienichts zu befürchten hat muss sich dieser Befürchtungstheorie total unterwerfen, wenn sie den Schutz des Frauenhauses genießen will. Die Opferschaft des Mannes findet dagegen nur minimalistischen Anklang, etwa mit dem lapidaren Satz: Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt sein. Konsequenzen aus dieser Option werden bislang nicht gezogen, entsprechende Angebote scheinen fälschlicherweise überwiegend entbehrlich.Was lernen Frauen, die sich in die Anonymität eines Frauenhauses flüchten und dort bisweilen Monate bleiben? Obwohl nach dem Gewaltschutzgesetz die Wegweisung möglich ist und obwohl eine Anzeige, eine Anklage und eine Verurteilung von Tätern, welchen Geschlechtes auch immer, dingfest macht. Was lernen Frauen denen gepredigt wird, sie hätten keinen Anteil an dieser Beziehungstat, der Mann sei der einzig schuldige? Frauen, denen als Lösung ihrer Situation in der Beratung nur die Trennung vom Mann nahegelegt wird? Die sich einem ganzen Netz parteilicher Einseitigkeit gegenübersehen? Du musst geheim bleiben und im geheimen wirken?Hier geht es spannend weiter…
Weshalb es gut ist, die Adresse von Frauenhäusern zu veröffentlichen.
Schuld muss bewiesen und nicht vermutet werden.
Männer sind keine Frauen, aber deshalb nicht automatisch potenzielle Sexualverbrecher. Es gibt kein “gutes” und kein “böses” Geschlecht. Trotzdem wird darüber diskutiert.
Das Kasseler Landgericht hat vor einigen Tagen einen Lehrer freigesprochen, der zuvor fünf Jahre lang als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis gesessen hatte. Weil er ein Geständnis verweigert hatte, war der Mann außerdem zwangsweise einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Das vermeintliche Opfer hatte, wie das Gericht jetzt feststellte, bereits in anderen Fällen Lügengeschichten erfunden, um sich Vorteile zu verschaffen. Nach der angeblichen Tat war die Frau Tennis spielen gegangen, anschließend besuchte sie einen Frauenstammtisch.Was beweist dieser Fall? Gar nichts. Es gibt auch Vergewaltiger, die zu Unrecht freigesprochen werden. Und es gibt Frauen mit dem denkbar schlechtesten sogenannten „Leumund“, die tatsächlich das Opfer einer Vergewaltigung wurden und denen anschließend niemand glaubt. Andererseits muss ein sexbesessener Supermacho nicht zwangsläufig ein Vergewaltiger sein.
In der Diskussion über die Fälle Jörg Kachelmann und Dominique Strauss-Kahn hatte man manchmal den Eindruck, als ob einige Kommentatorinnen am liebsten ein Sonderrecht für Männer schaffen würden, in dem die Beweislast zu Ungunsten des Angeklagten umgekehrt wird. Sind Männer etwa nicht sowieso und grundsätzlich Täter? Die ehemalige „taz“-Chefredakteurin Bascha Mika zum Beispiel macht sich in einem Kommentar lustig über die Angst von Männern, als „Sextäter angeschwärzt und gejagt zu werden“. Sie scheint das gut zu finden. Frau Mika würde das Lachen sicher vergehen, wenn man sie unschuldig fünf Jahre lang einsperren und zwangspsychiatrisieren würde. Und sie wäre, zu Recht, empört, wenn irgendwer sich über die Ängste von Vergewaltigungsopfern lustig macht.
Harald Martenstein macht sich so seine Gedanken über Gut und Böse und die, die sich wie Bashha Mika, Ex-Chefredakteurin der feminismustreuen TAZ, offenbar bereits jenseits davon aufhalten.
Thema: Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigung. Wie die “taz” versucht, ihre Leserschaft zu manipulieren.
Die Taz gilt allgemein ja nicht als besonders frauenfeindlich. In zahlreichen Artikeln wird das Thema “Vergewaltigung” rauf und runterdekliniert, mal mehr, mal weniger mit konkreten Zahlen belegt.
Sehr manipulativ allerdings wird jetzt das Thema “Falschbeschuldigung” aufgegriffen, wie Arne Hoffmann in seinen beiden Artikeln belegt.
Das augenscheinliche Motto: Wenn ein Mann akribisch und sehr differenziert belegt, dass Falschbeschuldigungen von Frauen wegen Vergewaltigung relativ häufig sind, wird ihm direkt unterstellt, er wolle manipulieren.
Um diese Konsequenzen geht es. In der Regel handelt es sich, das hat auch die Studie des Bayrischen LKA ergeben, um massive Traumatisierungen. Wenn Ilse Lenz die Unzahl der Studien und Meta-Studien, die ich in meinem Artikel nicht nur zitiert, sondern stichpunktmäßig auch direkt verlinkt habe, schlicht unerwähnt lässt und so tut, als würde ich unseriöserweise nur einen einzigen Satz aus der breiten Forschungsliteratur herausgreifen, dann manipuliert sie ihre Leser auf eine Weise, die nahelegt, dass diese Traumatisierungen und ihre Häufigkeit weiterhin ein Tabuthema bleiben sollen. Das ist infam.
Aber natürlich gibt es auch bei diesem schmutzigen Artikel einen Silberstreifen: Bei den Feministinnen der “taz” liegen die Nerven inzwischen offenkundig reichlich blank, wenn sie nach Thomas Gesterkamp und Simone Schmollack jetzt in so schneller Folge bereits eine weitere Mitarbeiterin mit derartigen Böllern auf die neue Bürgerbewegung der Männer schießen lässt. Der feministische Monolog der letzten vier Jahrzehnte ist zuende. Ilse Lenz mag so selektiv zitieren wie sie kann – auch Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt sind kein Tabuthema mehr.
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Kachelmann will Stiftung für Opfer von Falschbeschuldigungen gründen
Jörg Kachelmann hat ein ausführliches und in Gänze lesenswertes Interview der Weltwoche gegeben.
Hier einige Auszüge:
(Weltwoche) Warum lassen Sie die ganze Sache nicht auf sich beruhen?
Es ist das Recht und es ist die Pflicht eines jeden zu Unrecht Beschuldigten. Die heuchlerischen Aufrufe der Medien, dass ich nun doch aus taktischen Gründen demütigst zu schweigen und zu verschwinden hätte, sind der Versuch, deren menschenverachtende Vorverurteilung möglichst schnell vergessen zu machen. Nun wollen gerade die mein Schweigen, die sich vorher als die willfährigsten Sprachrohre der lügenden Staatsanwaltschaft Mannheim geriert haben: Springer, Burda, Stern, Süddeutsche. Während des Prozesses sehnt man sich den Moment des Freispruchs herbei und glaubt, es würden Zentnerlasten von einem abfallen. Heute muss ich sagen: Der Kampf fängt erst an.
…
(Weltwoche) Es gab dieses berühmte Gutachten der Psychologin Luise Greuel, das ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Beschuldigerin aufkommen liess. Dieses Gutachten kam doch zustande, als Birkenstock noch Ihr Anwalt war.
Ja, das stimmt, die Staatsanwaltschaft hatte es in Auftrag gegeben, nachdem Birkenstock seinerseits mehrere psychologische Sachverständige beauftragt hatte, die Aussagen der Nebenklägerin zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Expertisen wiederum weckten Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Klägerin, was Staatsanwalt Oltrogge unter Druck setzte. Das Fazit des Greuel-Gutachtens war klar: Die Klägerin erzähle die angebliche Vergewaltigung, die nie stattfand, nicht «erlebnisfundiert». Ihre Aussage sei vor Gericht somit nicht belastbar. Spätestens da hätte die Staatsanwaltschaft mich aus dem Knast entlassen müssen. Birkenstock allerdings merkte nicht, dass die Gutachterin der Staatsanwaltschaft eine folgenschwere Hintertür geöffnet hatte. Greuel spekulierte nämlich auch unwissenschaftlich und über ihren Auftrag hinausgehend über die hypothetische Annahme, dass man durch ein Trauma Dinge vergessen könne. Diese hier abseitige Hypothese wurde allerdings durch den vom Gericht bestellten Gutachter Professor Kröber sowie Professor Köhnken vollständig widerlegt.
(Weltwoche) Genau dieses Greuel-Argument nahm die Staatsanwaltschaft auf mit kurioser Logik: Weil sich die Klägerin in Widersprüche verstricke, sei sie glaubwürdig. Überspitzt: Weil sie lügt, sagt sie die Wahrheit.
Das ist der grösste Schwachsinn, den die Staatsanwaltschaft auftischte, und so hatte es selbst Frau Professor Greuel nicht gesagt, wie sie selbst später vor Gericht erklärte. Die Mindestanforderungen an eine belastende Aussage seien nicht erfüllt, sagte die Gutachterin, denn die Aussagen der Klägerin seien so lückenhaft und inkonstant, dass die Grundvoraussetzungen für eine belastbare Aussage nicht gegeben seien. Somit würden sich alle weiteren Schritte zur Prüfung der Aussage mangels Basis erübrigen. Oder anders: Wenn kein Haus da ist, müssen wir übers Dach nicht reden.
…
(Weltwoche) Haben Sie eine Erklärung, warum die Justiz derart einseitig gegen Sie vorging?
Ich bin nicht alleine. Es gab und gibt eine Unzahl von Fehlurteilen bei Sexualstraftaten. Hunderte sitzen mutmasslich unschuldig in deutschen Gefängnissen. Die Einseitigkeit ist eine Modeerscheinung, die durch mich nur breiter bekannt wurde.
(Weltwoche) Fairerweise muss man anmerken: Welcher Richter kann es sich leisten, eine Frau, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein, als Lügnerin zu bezeichnen? Dieser Richter würde von Journalisten und Feministinnen umgehend zum Verbrecher erklärt.
Es ist in Deutschland der angeblichen Feministin Alice Schwarzer tatsächlich gelungen, einen fundamentalistischen Konsens herzustellen, auch und gerade in den Medien. Sie hat den Weg bereitet, der von einer frauenfeindlichen Justiz, die es vor dreissig Jahren unbestritten gab, zu ihrem Gegenteil führte. Früher hiess es bei Vergewaltigungen, die Frau hätte halt kein kurzes Röckli tragen sollen. Heute ist, genauso verbrecherisch, der umgekehrte Fall verbreitet. Der Mann ist dem Vergewaltigungsvorwurf fast hilflos ausgeliefert. Er wird von einer wachsenden Zahl von Frauen als Waffe benutzt. Es gibt Experten, die sagen, dass ein Drittel aller Vergewaltigungsanzeigen vorsätzlich zu Unrecht erhoben wird, andere Experten sagen, es sei sogar die Hälfte. Es funktioniert wunderbar.
(Weltwoche) Kritiker behaupten, Ihr Freispruch würde künftig Frauen davon abhalten, eine Anzeige zu erstatten. Man verweist auf die Klägerin, die durch die Hölle gegangen sei.
Das Gegenteil ist doch der Fall. Man kann einen Mann beschuldigen, ohne dafür bestraft zu werden. Sogenannte Opfervereinigungen wie der Weisse Ring übernehmen kritiklos alles, was gegen den Mann spricht. Sie sagen offen, dass sie gar nicht genau abklären wollen, ob eine Frau wirklich Opfer einer Vergewaltigung ist oder eine Vergewaltigung einfach nur erfunden hat, um einen Mann zu zerstören. Diesen Gruppierungen ist ein unschuldig verurteilter Mann lieber als der Rechtsstaat. Die Feministin Alice Schwarzer sagte sinngemäss, im Zweifelsfall müsse für das angebliche Opfer entschieden werden. Das ist ein öffentlicher Aufruf zur Abschaffung des Rechtsstaates, was natürlich kaum eine Zeitung kritisierte. Der Weisse Ring steht mit seiner Haltung ebenfalls nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates. Er hat wider besseres Wissen eine Lügnerin unterstützt, daher ist es nicht sinnvoll, dem Weissen Ring noch Spenden zukommen zu lassen. Nebenklägerin Dinkel hatte immer ein Gefolge von rund vier Vasallen des Weissen Rings im Schlepptau, die sich mit Hingabe um die falschbeschuldigende Lügnerin bemühten. So wie diese angebliche Opferorganisation heute aufgebaut ist, schadet sie nicht nur unschuldigen Männern, weil sie grundsätzlich jeder Frau glaubt. Der Weisse Ring schadet auch den echten Opfern.
Nach Kachelmanns Freispruch: Wie ewig Gestrige den Rechtsstaat aushebeln wollen, um die Mär der friedfertigen Opfer-Frau aufrecht erhalten zu können
Vor dem Freispruch wurde verbreitet: Sollte Kachelmann freigesprochen werden, so würden sich Frauen nicht mehr trauen, Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen.
Dies hat sich heute – nach dem offiziellen Freispruch – wiederholt. Die Frauenrechtsorganisation “Terre des Femmes” ließ genau diese Begründung verlautbaren:
“Durch die Berichterstattung um diesen Prozess und die Vorverurteilung der Klägerin in Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene von sexualisierter Gewalt. Sie werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erheben,” befürchtet Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. “Außerdem wird gewalttätigen Männern nicht das Gefühl vermittelt, dass übergriffiges Verhalten gegenüber Frauen verwerflich ist,” sagt Christa Stolle. “Selbst eine moralische Ächtung durch die Öffentlichkeit ist kaum noch vorhanden, wenn sich Prominente für beschuldigte Männer öffentlich einsetzen.
Auch der “Weiße Ring” schloss sich dieser Meinung an und meinte, Juristen wüssten oft nicht, dass “Im Zweifel für den Angeklagten” auch “Im Zweifel gegen das Opfer” bedeute.
Keine Frage – jeder hat das Recht, seine Meinung kundzutun und ein Opferschutzverein wird logischerweise die Lage der Opfer in den Vordergrund stellen. Dennoch ist es wichtig zu bemerken, dass hier eine Abkehr vom Rechtsstaat und seinen Prinzipien gefordert wird, nämlich eine Symbolverurteilung, auch dann, wenn die Beweise, wie im vorliegenden Fall, nicht für eine Verurteilung ausreichen.
Dies ist eine bestürzende Ansicht, denn sie bedeutet, dass nur um mögliche Anzeigen von Straftaten nicht zu verhindern, ruhig ein laut Gerichtsmeinung Unschuldiger verurteilt werden müsse. Damit wird die Frage, ob jemand unschuldig ist oder nicht, zur Frage, die bei Vergewaltigung nicht mehr gestellt werden müsste, lediglich die Auswirkungen eines Freispruchs auf das Anzeigeverhalten von Frauen seien zu prüfen und dementsprechend sei zu agieren.
Wie die EU sich selbst belügt, und weshalb offiziellen Stellen in Bezug auf häusliche Gewalt nicht zu glauben ist…
Wenn schon, denn schon…
Es gibt sie noch immer: die ewig Gestrigen, die annehmen, dass häusliche Gewalt ein klares Schema hätte: Männer schlügen Frauen und Mädchen und sonst nichts.
Genau diese weiblichen Seilschaften sind es, die eine wirklich sinnvolle Arbeit gegen häusliche Gewalt verunmöglichen und deshalb hoffentlich bald im Nirvana der überkommenen Märchenerzählerinnen landen, denn hunderte Studien belegen weltweit, dass häusliche Gewalt initiativ gleichberechtigt als Mittel von Täterinnen wie von Tätern eingesetzt wird, die eigene Unzulänglichkeit oder Hilflosigkeit nicht merken zu müssen.
Die Eu – bzw. deren Verantwortliche für das Thema – laden aber im Jahr 2011 noch immer mit der großspurigen Ankündigung: ”Zero Tolerance on Domestic Violence: Towards a Comprehensive EU-Wide Policy” ein und meinen damit auch nur weniger als die Hälfte der gesamten verübten häuslichen Gewalttaten, wie dem beiliegenden Flyer zu entnehmen ist…
Hier ist er: Abstrakt and Programm der Tagung in Brüssel
Kachelmann am letzten Verhandlungstag…
Schwenn betonte, dass nach einem Freispruch eigentlich die Nebenklägerin Claudia D. wegen Falschaussage verfolgt werden müsste. Das sei aber nicht zu erwarten, weil für solche Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Mannheim zuständig wäre. Die Behörde habe sich aber darauf versteift, der Ex-Freundin von Kachelmann bedingungslos zu glauben. Mit dieser “Blindheit für die Beweislage” hätten Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner das Ansehen der Behörde preisgegeben. Schwenn forderte die Richter und die zwei Schöffen auf, sich dieser Position nicht anzuschließen und auch nicht mit moralischen Kategorien zu werten. Mit Blick auf die zahlreichen Ex-Geliebten von Kachelmann sagte Schwenn, die Kammer sei “nicht die Retterin enttäuschter Frauen. Keines der ,Lausemädchen’ kann geglaubt haben, es sei die Einzige gewesen.”
Am Morgen hatte sich zunächst Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé in ihrem Plädoyer alle Argumente der drei Staatsanwälte Punkt für Punkt vorgenommen und sie regelrecht seziert. Weder die Spuren auf dem Messer, mit dem Kachelmann seine Ex-Geliebte bedroht haben soll, noch die Verletzungen der Frau sind nach ihrer Ansicht geeignet, die Schuld Kachelmanns zu beweisen. “Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen”, sagte Combé.
Das Argument der Staatsanwaltschaft, diese seien zufällig oder bewusst abgewischt worden, widerspreche jeder wissenschaftlichen Erkenntnis, sagte die Anwältin. DNA-Spuren ließen sich nicht einfach wegwischen. “Das Messer ist als Tatwerkzeug eindeutig auszuschließen.”
Die Verteidigung geht auch davon aus, dass sich die Ex-Geliebte die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. Das Argument der Staatsanwaltschaft, es gebe eine natürliche Grenze, sich selbst Schmerzen zu bereiten, ist aus Sicht der Verteidigung nicht stichhaltig. “Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen”, sagte Combé.
Auch brachte sie einige neue Überlegungen zur Entlastung von Kachelmann an, die sich auf Zeugenaussagen aus den nicht öffentlichen Verhandlungen stützten. So habe der Schweizer bisher selbst bei größtem Stress – als er nämlich erfuhr, dass seine Kinder gar nicht seine eigenen sind und er um sein Sorgerecht kämpfen musste – nie mit Gewalt reagiert. Es sei daher nicht plausibel, warum er ausgerechnet Claudia D. gegenüber die Kontrolle verloren haben sollte. Die Anwältin zeichnete ein wenig schmeichelhaftes Bild der Nebenklägerin. Sie sei manipulativ, kaltschnäuzig und gerissen.
Fall Kachelmann – Alles gelogen und erfunden?
Die Wahrheit sollte man sagen und nichts als die Wahrheit. Nicht erst vor Gericht, auch schon, wenn einen Staatsanwälte befragen. Claudia D., das mutmaßliche Opfer von Jörg Kachelmann, hat es nicht getan. Sie hat gelogen. Und trotzdem, man ermittelte weiter, beließ man Kachelmann in Haft, erhob schlussendlich Anklage.
Dafür müssen sich Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner jetzt rechtfertigen, am 36. Prozesstag im Vergewaltigungsverfahren, jene Staatsanwälte, denen Kachelmanns Verteidiger vorwirft, sich rettungslos in den Schuldvorwurf verbissen zu haben. Sie müssen es in einer für sie ungewohnten Rolle tun: im Zeugenstand.
Die Richter wollen wissen, wie Oltrogge und sein Vorgesetzter Gattner sich bei den Vernehmungen von Claudia D. verhalten haben, wie diese sich gab, als man sie mit ihren Lügen konfrontierte.
Ein aufschlussreicher Moment. Das deutet der 36 Jahre alte Staatsanwalt Oltrogge an: „Das Verfahren wäre einfacher gewesen, wenn die Zeugin jetzt gesagt hätte: ,Ich habe alles erfunden‘.
Der sogenannte “Fall” Kachelmann entpuppt sich mehr und mehr zur Causa “Frau=Opfer” verbunden mit einer Mainstream-feministischen Hetze gegen Männer…
Der Fall Kachelmann und das Messer
Der Fall Kachelmann wird undurchsichtiger, je mehr Zeugen und Sachverständige sich im Landgericht Mannheim die Türklinke in die Hand geben. Jetzt wurde durch einen Gutachter des Landeskriminalamtes klar, dass die angebliche Tatwaffe, ein Haushaltsmesser, lediglich winzige und zudem schwer erklärliche Spuren von Jörg Kachelmann aufwies.
Gerhard Bäßler (58), DNA-Experte beim Stuttgarter LKA, wollte sich noch nicht einmal auf die Aussage festlegen, dass der Wettermoderator das fragliche Tomatenmesser tatsächlich angefasst hat. Zwar fanden sich unter dem Mikroskop und bei Wattestäbchen-Tests Spuren, die auf Kachelmanns Genmaterial hinwiesen.
Immerhin, die Frau hat ihre Todeangst zugegeben…
“Aussage gegen Aussage”, auch eine juristische Frage des Geschlechts
(c) Legal Tribune online
Zeigt eine Frau einen Mann wegen Vergewaltigung an und gibt es sonst keinerlei Beweismittel, so kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit der von ihr gemachten Angaben an. Reicht dies zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, wird angeklagt und gegebenenfalls auch verurteilt. In der Konstellation “Aussage gegen Aussage” passiert das regelmäßig. Hätte der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht selbst Beweismittel beigebracht – was er nicht muss! – , wie etwa die 28 Kurzmitteilungen, er wäre höchstwahrscheinlich angeklagt worden. Man hätte gefragt: Warum sollte sie ihn zu Unrecht beschuldigen?
Ist hingegen mehr als naheliegend, dass die Frau eine falsche Beschuldigung erhoben hat, verzichtet man kurzerhand auf den ursprünglich Verdächtigen als Zeugen und damit als Beweismittel. Man erklärt, es stehe ja Aussage gegen Aussage, und daher sei wohl mit einer Verurteilung nicht zu rechnen. Mit anderen Worten: Einmal reicht die Aussage für eine Anklage, das ist der Normalfall. Das andere Mal reicht sie nicht. Und was dies für einen Beschuldigten bedeutet, bekommen wir gegenwärtig täglich aufs neue vorgeführt.
Gisela Friedrichsen, Spiegel-Rechtsexpertin. Hier gefunden…
Ich dachte wirklich bisher, alle Menschen seien von der Justiz gleich…




