Wende im Fall Kachelmann: Der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin in Mannheim ist geplatzt. Sein Verteidiger legte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Sein Vorwurf: Die Mannheimer Justiz schütze „die Täterin einer Falschbeschuldigung“.
Jörg Kachelmanns Anwalt Georg Birkenstock legte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde gegen die Haft ein, wie die Kanzlei am Dienstagabend in Köln mitteilte. Damit entfällt der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin vor dem Landgericht Mannheim. Der 51-jährige Schweizer wird verdächtigt, seine frühere Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben und sitzt seit März in Untersuchungshaft in Mannheim.
Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. „Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet“, erklärte Birkenstock, der von einem Justizskandal spricht. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz „die Täterin der Falschbeschuldigung“ mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.
