Pünktlich zum Welt-Frauentag passiert ein Gesetz die letzte Instanz, also den Bundesrat, welches sogar die Staatsanwaltschaften dazu ermutigt, einseitig männliche Täter häuslicher Gewalt durch eine Verdoppelung der Fristen zu benachteiligen.
Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich Täterarbeit in den USA, in denen man mehr und mehr davon abkommt, Männer allein als Haupttäter zu sehen, ist diese Entwicklung in Deutschland nicht nur nicht modern, sondern als geradezu reaktionär zu bezeichnen.
Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung hat am 05.03.2010 den Bundesrat passiert. Dies teilt das Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz mit. Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) beschreibt als Ziel des Entwurfs «die Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten, Straftäter durch staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen so genannten Täterprogrammen zuweisen zu können ». Der Bundesrat hatte bereits am 13.06.2008 die Einbringung des Gesetzesentwurfes beschlossen, jedoch konnte innerhalb der zurückliegenden Legislaturperiode der Gesetzesentwurf im Bundestag nicht mehr abschließend beraten werden.Opferschutz durch soziale Trainingskurse für TäterBamberger sieht in den Programmen durch Vermittlung von Verantwortung und Selbstkontrolle an die Täter einen vorbeugenden Opferschutz.
Die «Täterprogramme» seien soziale Trainingskurse, in denen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen erreicht werden sollen.Wiederholungstaten, vor allem von Männern mit Gewalttaten gegenüber ihren Partnerinnen, könnten dadurch oft vermieden werden. In Rheinland-Pfalz gibt es laut Minister bereits Täterarbeitseinrichtungen flächendeckend in allen Landgerichtsbezirken. Dies sei Ausfluss des Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Fristen sollen an Länge der Programme angepasst werdenEntscheidend sei die Erweiterung der Möglichkeiten für Staatsanwaltschaften und Gerichte im Bereich der Täterarbeit, so Bamberger weiter. Dies solle durch eine Verlängerung der Fristen zur Erfüllung von staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Weisungen von sechs Monaten auf ein Jahr geschehen. Denn ein strukturiertes und professionell durchgeführtes Täterprogramm dauere in der Regel mehr als sechs Monate.
Natürlich tauchen in dem Gesetz ausschließlich solche Programme auf, die sich gegen männliche Täter wenden. Die Leugnung der Täterschaft von Frauen bei häuslicher Gewalt ist also – vorläufig der Zustimmung im Bundestag – gesetzlich verankert.

