Süddeutsche :Geraten auch unschuldige Männer ins Visier der Ermittler?
Pfeiffer: Natürlich besteht diese Gefahr. Gerade in Beziehungen sind gewaltige Emotionen im Spiel, die auch Racheakte auslösen können. Umgekehrt gilt für die Opfer: Frauen, denen eine Vergewaltigung widerfahren ist, tun gut daran, sofort einen Arzt aufzusuchen und sich etwaige Verletzungen bestätigen zu lassen. Opfer sollten sich sofort an einen Menschen ihres Vetrtauens wenden und haarklein erzählen, was vorgefallen ist. Der Beschuldigte wird natürlich zugeben, mit seiner Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben – ein Sperma-Nachweis sagt da gar nichts aus. Der Täter mag auch sagen, dass ein Missverständnis vorliege und dass das Paar im Umgang miteinander etwas rau sei – das ist die übliche Verteidigungsstrategie.
sueddeutsche.de: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft kommt?
Pfeiffer: Entscheidend ist, dass außer der Aussage der Frau Indizien vorliegen, die auf eine Vergewaltigung schließen lassen. Die schlichte Aussage “Er hat mich vergewaltigt” würde normalerweise nicht ausreichen, um so einen gravierenden Einschnitt wie eine Untersuchungshaft anzuordnen – zumal bei einer öffentliche Person, bei der man damit ja eine soziale Hinrichtung vollzieht. Das ist jedem Haftrichter klar, der dieses scharfe Schwert wählt. Er tut es nur, wenn es unumgänglich ist. Auch wenn Indizien wie körperliche Merkmale, Zeugenaussagen und ärztliche Gutachten vorliegen, ist die Tat damit natürlich noch nicht bewiesen – wohl aber, dass ein Anlass besteht, dem Verdacht nachzugehen.
Wir werden in der nächsten Zeit sehen, ob Christian Pfeiffer richtig liegt.
Außerdem ist noch folgender Passus hoch aufschlußreich: Es geht um die Dunkelziffer bei Anzeigen.
Pfeiffer: Wenn der Täter ein Unbekannter ist – also der berüchtigte Auflauerer hinterm Busch – liegt die Anzeigenquote bei fast 60 Prozent. Gehört der Täter zum Kollegen- oder Bekanntenkreis, wird jede vierte Vergewaltigung angezeigt. Innerhalb des Familienkreises sind es 17 Prozent. Und im engsten Familienkreis – wenn der Täter also der eigene Partner ist – entscheiden sich so wenige Frauen zu einer Anzeige, dass wir gar keine zuverlässigen Zahlen haben. Wir reden von einer Anzeigenquote von null bis fünf Prozent. Generell kann man sagen: Je enger das Verhältnis des Opfers zum Täter, desto unwahrscheinlicher ist eine Anzeige.
