Noch schwieriger sei der nächste Schritt. «Es gibt fast keine Anlaufstellen, keine Netzwerke», so Jungnitz. Wende sich ein geprügelter Ehemann an Freunde oder sogar die Polizei, werde ihm oft nicht geglaubt. «Ich habe von Fällen gehört, wo Betroffene ausgelacht wurden oder es nicht geschafft haben, eine Anzeige zu erstatten», berichtet Jungnitz.
Auch der oft misshandelte Holger Siefers (Name der Redaktion bekannt) berichtet, dass er vor lauter Angst vor seiner betrunkenen Ehefrau die Polizei gerufen habe. Doch als die Beamten ankamen, führten sie den bereits am Kopf blutenden Mann ab. Seine Frau hatte ihn mit einer schweren Vase attaktiert. «Für die Polizisten war ich sofort der Täter», so Siefers bittere Erfahrung.
Eine repräsentative irische Studie hat ergeben, dass 15 Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer in einer gewalttätigen Beziehung gelebt haben. «Das ist sehr viel», sagt Jungnitz. Zumal die Iren ihre Definition auf schwere Fälle mit Misshandlung und eine deutliche Opfer-Täter-Struktur begrenzt haben. Ludger Jungnitz ist überzeugt, dass die Zahlen in Deutschland in ihrer Dimension ähnlich ausfallen würden.
Dabei wird angenommen, dass Frauen mindestens so häufig zuschlagen wie Männer. Vielleicht sogar öfter. Die Gewalt werde aber nicht als so bedrohlich wahrgenommen. «Wenn in Filmen eine Frau einem Mann eine Ohrfeige gibt, dann wird das gar nicht als Gewalt definiert», sagt Peter Thiel vom Männerhaus in Berlin, dem bisher einzigen seiner Art in Deutschland. «Stellt man sich vor, dass die Hand des Mannes ausrutschen würde, sähe das anders aus», ist Thiel überzeugt.
Interessante Randnotiz:
Zur Zeit wird ein Gesetz vorbereitet, dass prügelnden Ehemännern eine Zwangsberatung zuteil werden lassen soll – Frauen als Täterinnen werden sinngemäß mit dem Hinweis ausgeschlossen, dass es sie kaum gäbe und zudem keine Erfahrungen mit der Täterinnenarbeit vorlägen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit hat – von der feministischen Lobby bezahlt und instruiert – die Grundlagen ihrer Arbeit, die auf der konkreten Ausblendung weiblicher Täterinnen beruhen, sogar als “Standards” für das Gesetzes-Konzept geliefert. Ob man dort jetzt vieleicht über die allzu offensichtliche Parteilichkeit nachdenkt?
Ich vermute, dass es noch sehr lange dauern wird, bis das auch von deratigen staatlich finanzierten Institutionen der Schutz vor Gewalt als auch für Männer geltendes Menschenrecht und die Inverantwortungsnahme der männlichen und weiblichen Täter(innen) als allgemeine Menschenpflicht annerkannt werden wird. Allzudeutlich ist bisher noch die Ideologie der “Täter und Opferinnen” zu erkennen.
Denn: wie lesen wir auf der Seite der BAG-Täterarbeit?
Die Standards TäHG wurden in einem intensiven Prozess innerhalb der letzten zwei Jahre von der AG Standards TäHG und den TeilnehmerInnen der bundesweiten Fachtagungen entwickelt und – das ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – mit Vertreterinnen der Frauenunterstützungseinrichtungen, der Bundeskonferenz der Interventionsprojekte und mit WissenschaftlerInnen diskutiert und abgestimmt.
Dabei wurden langjährige Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen-geführt und dienen nun als Grundlage für die weitere Arbeit mit Tätern Häuslicher Gewalt.
Leider ist diese Wissenschaftlichkeit schlicht “ideologiekonform”, sodass sie Täterinnen und bereits bestehende Beratungsangebote ausblendet.
Es werden vermutlich noch viele weitere Jahre vergehen müssen, in denen geschlagene Männer als Täter behandelt und verlacht werden, weibliche Täterinnen jedoch ihre Gewalt allein deshalb eskalieren, weil sie als solche nicht “anerkannt” werden. Wer sich selbst als Opfer sieht, wird weiter zuschlagen – so wird ein wesentlicher Bestandtteil des weiblichen Gewaltkreislaufes beschrieben…
B. Oelemann
