Männer sollen zwangstherapiert werden… Frauen, die dasselbe Delikt begehen, gehen offenbar leer aus

Nicht nur männliche Jugendliche trifft es, –>auch männliche Täter häuslicher Gewalt sollen im Spannungsfeld von widersprüchlichen Grundbedingungen lernen, die Verantwortung für ihr Verhalten durch “stärkere Selbstkontrolle” zu lernen.

Die Absurdität des Gesetzesentwurfes lässt sich bereits an den Zielen festmachen: Zitat:

  • Die Täterarbeit stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes dar. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil einer Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
  • Im Rahmen strukturierter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirkt werden. Ihnen soll zur Vermeidung neuerlicher Gewalttaten die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden.
  • Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungsbzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen und ihnen dadurch die genannten Fähigkeiten zu vermitteln. Da der auf die Vermittlung dieser Fähigkeiten gerichtete Ansatz auch über den Kontext der Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt hinaus einen effektiven Beitrag zum Opferschutz leisten kann, sollen die Verbesserungen nicht von vornherein auf diesen Bereich beschränkt werden sondern auch bei anderen diese Ziele verfolgenden Täterprogrammen zum Tragen kommen.
  • Oftmals scheitert die Zuweisung geeigneter Täter an rechtlichen Gegebenheiten, obwohl die Absolvierung eines Täterprogramms im konkreten Einzelfall eine besonders erfolgversprechende und angemessene Maßnahme zur effektiven Reaktion auf straffälliges Verhalten wäre…

Die Gegenargumente, basierend auf der Arbeitserfahrung von über 20 Jahren, liegen auf der Hand:

  1. Niemand lernt, Veratwortung zu übernehmen, bei dem sie nicht komplett gelassen wird.
    Dies könnte dadurch geschehen, dass Strafverfahren von Täterberatungen entkoppelt werden. So würde der Täter wirklich ernstgenommen, und könnte etwas lernen. (—> siehe Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfeldarbeit)
  2. Auch Täterinnen, die Kinder, ältere Menschen oder Männer misshandeln, sollten im Gesetzestext dringend auftauchen, sonst iwäre das Gesetz eher Ausdruck einer Ideologie der Dämonisiserung von Männern und widerspräche jeder seriösen wissenschaftlichen Erhebung über die Täterschaft bei häuslicher Gewalt.
  3. Täter und Täterinnen sind in der Regel überkontrolliert, überangepasst und aggressionsgehemmt. Sie zur vermehrten Selbstkontrolle umerziehen zu wollen, würde zur Vermehrung genau jener Bedingungen führen, unter denen Gewalt erst möglich wird. Dies wäre nicht nur kontraindiziert, sondern konterkariert geradezu die Absicht des Gesetzes in fataler Weise.

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